Am Beispiel der Fischereigesetze zeigt sich sehr deutlich, wie umfassend der Menschenrechtsschutz durch die UN-Behindertenrechtskonvention ausgelegt werden müsste.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe und Partizipation in allen Bereichen der Gesellschaft. Mit der Ratifikation im Jahr 2008 hat sich die Republik Österreich verpflichtet, die Bestimmungen der Konvention umzusetzen.
Wie umfassend der Menschenrechtsschutz der UN-BRK ist, zeigt sich eindrücklich, wenn der Klagsverband Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben abgibt, die vielleicht erst auf den zweiten Blick mit Gleichstellung und Antidiskriminierung zu tun haben.
Fischen für alle in Wien
Ein Beispiel dafür sind die Landes-Fischereigesetze, die den Zugang zum Angelsport und auch zur Fischereiprüfung regeln. Aktuell hat der Klagsverband eine Stellungnahme zum Wiener Fischereigesetz abgegeben:
Um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen die Fischerei barrierefrei zu ermöglichen, müssen aus Sicht des Klagsverbands nicht nur der Zugang zur Fischerei barrierefrei sein, sondern auch die Fischereiprüfung und die Prüfungsunterlagen. Wenn es für Personen erforderlich ist, müssen auch abweichende Prüfungsmethoden möglich sein.
Weiters sollte ein Etappenplan vorgelegt werden, damit transparent ersichtlich ist, wann in welchen Wiener Gewässern das barrierefreie Fischen für alle möglich ist.
Erwachsenenschutz
Personen, die von Erwachsenenvertreter_innen vertreten werden, müssen auch die Möglichkeit haben, eine Fischerkarte oder Fischergastkarte zu bekommen. Voraussetzung ist, so wie für alle, die fischen wollen, dass sie die Fischereiprüfung ablegen und die Vorschriften einhalten.