Hände weg vom Pflegegeld

Einssparungsgelüsten der Regierung beim Pflegegeld erteilt die ÖAR, Interessengemeinschaft behinderter Menschen in Österreich, eine klare Absage.

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„Das Pflegegeld ist ein Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwände und nicht eine Geldleistung, die der Armutsbekämpfung dient“, so Andreas Oechsner, Pressesprecher der ÖAR. So formuliert es der Gesetzgeber im „§ 1 Zweck des Pflegegeldes“ des Bundespflegegeldgesetzes. Das Pflegegeld soll „die Möglichkeit verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen“, so der Gesetzestext.

Eine soziale Staffelung des Pflegegeldes widerspricht außerdem der österreichischen Verfassung, Im Art 7 steht: „Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden“. „Mit welchem Argument soll ein behinderter Mensch, der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, weniger Einkommen haben, wie sein nichtbehinderte Kollege, der keine behinderungsbedingte Mehraufwendungen hat“ bringt es Oechsner auf den Punkt.

Die Frage der „Treffsicherheit“ kann sich daher nur nach dem behinderungsbedingten Mehraufwand orientieren, nicht aber am Einkommen des Einzelnen, so der Pressesprecher.

„Im übrigen ist bei keiner anderen Transferleistung so exakt die „Treffsicherheit evaluiert worden, wie beim Pflegegeld“, so Oechsner weiter. „Die Ergebnisse weisen eher auf eine Unterversorgung hin“.

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