Haubner: Behindertengleichstellungsgesetz großer Schritt für Menschen mit Behinderungen

Das von Sozialministerin Ursula Haubner in den Ministerrat eingebrachte Behindertengleichstellungsgesetz wurde heute einstimmig von allen Regierungskolleginnen und -kollegen beschlossen.

Ursula Haubner
Ladstätter, Markus

Dazu Haubner wörtlich: „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf haben wir ein zukunftsweisendes Ergebnis, weit über die EU-Richtlinie hinaus, für die Menschen mit Behinderungen in diesem Land erreicht.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ziele darauf ab, eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und ihnen damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, wodurch letztlich eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werde. Er enthält insbesondere ein Verbot der Diskriminierung auf Grund einer Behinderung.

Das Diskriminierungsverbot gelte nicht nur für den behinderten Menschen selbst, sondern beziehe sich auch auf die Eltern zu gleichen Teilen und Angehörige in gerader Linie, der auf Grund der Behinderung eines Kindes (Stief-, Wahl-, Pflegekindes) diskriminiert wird. Weiters beziehe sich dies auch auf Angehörige, die diese behinderungsbedingt erforderliche Betreuung überwiegend wahrnehmen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz sei, was seine Rechtsfolgen betreffe, durchwegs mit scharfen Zähnen ausgestattet. Es soll mit Nachdruck dazu motivieren, für Barrierefreiheit zu sorgen und Diskriminierungen abzustellen. Dies könne durch Mediation geschehen – oder aber auch über den Gerichtsweg. Eine Verbandsklage sei grundsätzlich zulässig, wobei hier Beweislastumkehr gelte.

Um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, seien für bestehende Bauwerke, Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen Übergangsfristen bis zu zehn Jahren vorgesehen. Um dem Wunsch der Behindertenverbände zu entsprechen, soll jedoch bereits während dieser Übergangsfrist sichergestellt werden, dass im Einzelfall die Zumutbarkeit von Verbesserungen oder zum Abbau von baulichen Barrieren geringeren Umfangs geprüft werden kann. Es wird daher über diese Punkte noch eingehende Gespräche mit dem Ziel geben, durch abgestufte Übergangsbestimmungen die Möglichkeit zu eröffnen, in angemessner Zeit die entsprechenden Adaptierungen vorzunehmen.

Der Bund verpflichtet sich, bis Ende dieses Jahres nach Anhörung mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.

Die Anerkennung der Gebärdensprache sei ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung gehörloser Menschen. Im Rahmen des Vorbegutachtungs-verfahrens habe sich ergeben, dass aus rechtssystematischen Gründen eine verfassungsrechtlich verankerte Anerkennung nicht in diesem Gesetzesvorhaben, sondern in Artikel 8-BVG, der die Amtssprache regelt, vorgenommen werden soll. Bundesministerin Haubner habe heftig auf die Verankerung der Gebärdensprache in diesem Gesetz gedrängt.

„Um den Anliegen von Menschen mit Behinderungen noch besser gerecht werden zu können, werden wir zusätzlich einen unabhängigen Bundesbehindertenanwalt im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einrichten. Das nun vorliegende Behindertengleichstellungsgesetz bedeutet einen Meilenstein für die Behindertenpolitik in Österreich und enthält ausgezeichnete Regelungen, die von allen Österreicherinnen und Österreicher im wahrsten Sinne des Wortes auch gelebt werden können und somit umsetzbar sind“, schloss die Sozialministerin.

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