Sozialministerin Ursula Haubner bestellt Herbert Haupt zum Behindertenanwalt und folgt damit der Reihung und Empfehlung der Experten-Kommission.
„Mit Herbert Haupt erhalten die rund 1,5 Millionen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Österreich einen starken Anwalt für ihre Interessen. Die Einrichtung eines Bundesanwaltes für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Teil des neuen Behindertengleichstellungspaketes, das mit 1.1.2006 in Kraft tritt. Die Experten-Kommission, die ich freiwillig eingesetzt habe, ist zu einem einstimmigen Ergebnis gekommen“, betont Haubner.
Der Bundesanwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.
Zu diesem Zweck wird er unter Anderem Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet durchführen. Er ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Verbänden und Organisationen im Bereich der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen sowie auf die umfassende Sensibilisierung für den Diskriminierungsschutz gelegt.
Der Behindertenanwalt erhält Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat.