Am 3. Dezember war der Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung. Auch in Wien muss noch einiges getan werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Dazu zählen die Inklusion im Bildungsbereich, die Ermöglichung gesellschaftlicher und politischer Teilhabe, der Teilnahme am Erwerbsleben, die Umsetzung der barrierefreien Stadt und von Barrierefreiheit (baulich und auch in der virtuellen Welt) mit einem zügigen Etappenplan und konkrete Projekte wie der dringend benötigte zweite Aufzug an der meistbenutzten U-Bahn Station Wiens, am Stephansplatz.
Birgit Hebein: „Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein Anlass, um innezuhalten und daran zu erinnern, was konkret zu tun ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss umgesetzt werden. Nichts weniger. Er ist aber auch ein Anlass, die Gesellschaft und Kultur als Ganze in den Blick zu nehmen. Inklusion und soziale Teilhabe beziehen sich auf die Überwindung von Ausgrenzungen. Vorurteile sind Barrieren im Kopf.“
In diesem Zusammenhang hat die rot-grüne Stadtregierung kürzlich (Wiener Landtagssitzung vom 27.11.2014) das Wiener Antidiskriminierungsgesetz novelliert und die 2008 eingerichtete Monitoringstelle gestärkt. Die Monitoringstelle dient der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Einhaltung des Abkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Birgit Hebein: „Zur Einbeziehung von Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und der sie vertretenden Organisationen wurde die Monitoringstelle nun mit dem entsprechenden Regelwerk ausgestattet. Die Einbeziehung von betroffenen Personen mit beratender Stimme ist nicht nur ein Signal der Anerkennung der Expertise, sondern auch Ausdruck unserer Haltung, keine Politik über Betroffene zu machen, sondern mit ihnen gemeinsam.“