Heimbewohner bekommen mehr Rechte durch Bewohnervertreter

Geplantes Gesetz sieht professionelle Vertretung durch die Vereine für Sachwalterschaft vor

Justizminister Böhmdorfer kündigte am Dienstag in der ZiB 1 (5. August 2003) an, dass die Rechte der Senioren in Heimen gesetzlich verankert würden. Das Rechtsverhältnis zwischen Bewohnern und Heimen soll mit neuen Regelungen für den Heimvertrag auf eine bundeseinheitliche Basis gestellt werden (Heimvertragsgesetz).

Unter welchen Bedingungen Heimbewohner Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden dürfen, soll im Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) festgelegt werden. In diesem bisher rechtsfreien Raum soll eine Vertretung – die sogenannte Bewohnervertretung – den Bewohnern zur Seite stehen, um die Angemessenheit solch drastischer Maßnahmen zu überprüfen. Mit der Einrichtung der Bewohnervertretung sollen die Vereine für Sachwalterschaft beauftragt werden.

Peter Schlaffer, Geschäftsführer des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP), fordert: „Für den Heimalltag soll künftig gelten: wenn überhaupt ein Eingriff in Grundrechte, dann nur als Ausnahme bei genau definierten Sachverhalten.“

Wie soll die Kontrolle erfolgen?

Das Heimaufenthaltsgesetz soll den Bewegungsspielraum der Bewohner sichern und Barrieren entfernen. Aufgrund fehlender Regelungen sind bisher Heimbewohner und ihre Angehörigen oft genug allein auf das Selbstverständnis des engagierten Personals und der Heimleitung angewiesen. Künftig muss bei einer Freiheitsbeschränkung ein Verfahren vor Ort gewährleisten, dass

  • die Kontrolle durch einen Richter erfolgt,
  • eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen vorgenommen wird,
  • der Freiheitsentzug zeitlich beschränkt wird,
  • eine aktive Vertretung durch einen Bewohnervertreter garantiert ist.

Mit- und Selbstbestimmung im Heim

Peter Schlaffer sieht aber auch noch Ergänzungsbedarf für den Gesetzesentwurf des HeimAufG: „Neben einer Bewohnervertretung durch die Vereine für Sachwalterschaft sollten auch selbstgewählte Interessenvertretungen der Bewohner gefördert werden. Die Heimbewohner müssen befähigt werden, ihre Mit- und Selbstbestimmung im Heim wahrnehmen zu können. Nur so können die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner, ihre Selbstständigkeit und Selbstverantwortung unterstützt werden.“

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