Heime: Selbstbestimmung ist längst Realität!

NR-Abg. Haidlmayr kennt Situation in Behinderteneinrichtungen nicht!

NR-Abg. Theresia Haidlmayr behauptet in einer Presseaussendung vom 3. Jänner 2000, daß in Österreichs Behinderten-„Heimen“ das „Recht auf Selbstbestimmung ein Fremdwort“ sei. Einladungen der Lebenshilfe Salzburg in unsere Wohnhäuser oder Werkstätten hat Haidlmayr bisher immer abgelehnt.

Vorwürfe, wie „Freiheitsbeschränkungen durch Einsperren“, „Beruhigungsspritzen“, „bewegungshemmende Kleidung“ und „Bettruhe ab 17 Uhr“, sind unrichtig. Die Lebenshilfe kann nicht beurteilen, ob in anderen Organisationen (der Vorwurf Haidlmayrs bezieht sich auf alle Alten-, Pflege- und Behindertenheime in Österreich) das Prinzip der Selbstbestimmung funktioniert. In den Einrichtungen der Lebenshilfe wird Selbstbestimmung schon seit Jahren praktiziert.

„Ich lade Frau NR-Abg. Haidlmayr herzlich ein, sich in unseren Wohnhäusern persönlich ein Bild zu machen“, so Direktor Heinz Fischer, Obmann der Lebenshilfe Salzburg und Präsident der Lebenshilfe Österreich. „Ich bin überzeugt, daß Frau Haidlmayr, genau wie die Lebenshilfe, nur im Sinne von Menschen mit Behinderungen handelt. Dazu ist es aber notwendig zu realisieren, daß der Weg in die Selbstbestimmung von vielen Trägerorganisationen längst beschritten wird.“

Die Politik ist vielmehr gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen mit Behinderungen ermöglichen. „Bettruhe-Zeiten sind längst kein Thema mehr. Unsere Wohnhäuser funktionieren wie jeder private Wohnbereich auch. Mit dem Unterschied, daß da Unterstützung angeboten wird, wo sie gebraucht wird“, so Fischer.

Behindertenanwaltschaft und Selbstvertretung
Sogenannte „HeimbewohnerInnen-Anwälte“, wie Haidlmayr sie fordert, gibt es in der Lebenshilfe seit vielen Jahren. In sogenannten Institutionsbeiräten sitzen Vertreter von Menschen mit Behinderten, Eltern und Mitarbeiter an einem Tisch, um gemeinsam über Anliegen und Probleme in einem Wohnhaus oder einer Werkstätten zu diskutieren.

Die Lebenshilfe Salzburg hat auch eine eigene Behindertenanwältin, die – gleichsam als Vertrauensperson – die Anliegen und Interessen der Menschen mit Behinderung innerhalb der Lebenshilfe vertritt und die Mitsprache von Menschen mit Behinderung in allen Belangen und Bereichen zu fördern.

Rechtliche Situation
Noch nicht zufriedenstellend hingegen ist die rechtliche Situation. So gibt es für Menschen mit geistiger Behinderung, die ihr Leben lang in einer Werkstätte der Lebenshilfe beschäftigt waren, keinen Pensionsanspruch. Besonders kritisiert wird, daß die Regelungen für alte Menschen mit geistiger Behinderung österreichweit nicht ausreichend sind. Gerade für diese Gruppe fehlen in Bezug auf Pflege und Wohnen nach dem Ausscheiden aus dem Werkstättenbereich oft gesetzliche Rahmenbedingungen.

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