Heinzl: Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Zufahren und Parken in Fußgängerzonen wird ermöglicht

Parlament
BilderBox.com

Anlässlich des heutigen Verkehrsausschusses zeigt sich SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl erfreut über weitere Erleichterungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung.

„Mit dieser Novelle wird Menschen mit Behinderung der Besuch von ÄrztInnen und ähnlichen Institutionen erleichtert, indem ein Zufahren und Parken in Fußgängerzonen erlaubt wird“, so Heinzl am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

InhaberInnen von § 29b-Ausweisen soll das Befahren von Fußgängerzonen gestattet werden, um ihnen den Besuch von ÄrztInnen oder Therapieeinrichtungen zu erleichtern. Auch sollen sie in Halte- bzw. Parkverboten halten oder parken dürfen, wenn diese durch gelbe Bodenmarkierungen kenntlichgemacht sind. Durch ein explizites Halte-und Parkverbot wird die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt.

Die Novelle kommt damit neben den rund 44.500 InhaberInnen eines Ausweises gemäß § 29b StVO auch den rund 300.000 Menschen mit Sehbehinderung in Österreich zugute. Zufrieden zeigt sich Heinzl auch über einen gemeinsamen Abänderungsantrag, der wesentliche Verbesserungen für blinde und sehbehinderte Menschen bringt. Zu niedrig angebrachte Straßenverkehrszeichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen dar. Das wird nun mit dieser Novelle behoben.

„Künftig wird darauf Bedacht genommen, dass bei Verkehrszeichen, die auf beziehungsweise über Fußgängerflächen angebracht werden, ein Lichtraum eingehalten wird, der auch blinden und sehbehinderten Menschen Sicherheit bietet“, so Heinzl abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich