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Hilfswerk fordert mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Pflegefinanzierung

Durch die enge Verzahnung mit der Sozialhilfe sind viele Menschen bei Pflegebedürftigkeit erstmals auf eine soziale Unterstützung angewiesen, die eigentlich für die Bekämpfung der Armut konzipiert ist.

Außerdem konterkariert das gegenwärtige System Anreize zur persönlichen Vorsorge.

Eine grundlegende Neuordnung des derzeitigen Systems der Pflegefinanzierung forderte der Präsident des österreichischen Hilfswerks Othmar Karas, heute, Montag, anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (Mitglieder sind Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Rotes Kreuz und Volkshilfe). Die derzeitige Praxis ist für alle Beteiligten schwer nachvollziehbar und in vielen Fällen auch nicht sachgerecht.

Neben dem Pflegegeld und der Sozialhilfe, die nur dort greifen soll, wo es tatsächlich Armut gibt, sollte eine neue Ebene der Finanzierung von Pflegeleistungen eingezogen werden. Je nach Bedarf sollten aus diesem Finanzierungstopf Pflegeleistungen aus den Bereichen stationäre-, teilstationäre- und mobile Pflege und Betreuung direkt bezuschusst werden. Die verbleibenden Selbstbehalte sollten dann aus dem Pflegegeld, den Erträgnissen persönlicher Pflegevorsorge oder – wenn es anders nicht geht – aus der Sozialhilfe getragen werden.

Das neue System soll auch einen Beitrag zu mehr Transparenz und Berechenbarkeit für die Betroffenen leisten. Daher sollten – unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten – prinzipiell österreichweit einheitliche Regeln gelten. „Schließlich zahlen auch alle Steuern und Sozialabgaben nach österreichweit einheitlichen Regeln“, so Karas.

In dieses neue System sollten auch die öffentlichen Zuschüsse für die zu legalisierenden 24-Stunden-Betreuungen integriert werden. „Wichtig ist, dass die Anreizmechanismen nicht dazu führen, dass die Betroffenen die teurere Betreuungsform wählen, nur weil sie für sie individuell billiger sei“, so der Hilfswerk-Präsident, „Solche Fehlanreize werden derzeit nämlich gesetzt, etwa im Verhältnis zwischen Hauskrankenpflege und Spitalspflege.“

Persönliche Vorsorge sollte ähnlich wie die private Pensionsvorsorge von der öffentlichen Hand unterstützt werden, etwa durch steuerliche Erleichterungen. Die Aufbringung privater Mittel, mit denen die Träger diese Dienste unterstützen, sollte ebenfalls erleichtert werden.

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