Franz-Joseph Huainigg

Huainigg begrüßt Vereinheitlichung der Sozialentschädigungsgesetze

Wesentliche Verbesserungen für Impfgeschädigte und Verbrechensopfer

In Form des Versorgungsrechtsänderungsgesetzes (VRÄG) werden heute, Donnerstag, im Nationalrat wesentliche Schritte zur Vereinheitlichung der Sozialentschädigungsgesetze beschlossen, sagte ÖVP-Behindertensprecher, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Neben der Einführung einer Mindestsicherung für Verbrechensopfer und deren Hinterbliebenen wird der bestehende Anspruch auf Psychotherapie erweitert und der Rechtsschutz verbessert.“ Auch etwaige Kostenbeteiligungen für Rehabilitation und Rezeptgebühren würden künftig gänzlich vom Staat übernommen werden, erläuterte der ÖVP-Behindertensprecher.

„Auch im Impfschadengesetz bringt das VRÄG 2004 wesentliche und lang geforderte Verbesserungen“, erläuterte Huainigg. Durch den Entfall der Verjährungsbestimmungen sei es nunmehr möglich, negativ abgeschlossene Verfahren neu auf zu rollen und einer Sachentscheidung zu zuführen. „Ein Anspruch auf Entschädigung besteht künftig bereits dann, wenn die Gesundheitsschädigung wahrscheinlich auf die Impfung zurück zu führen ist.“

Das führe zu einer wesentlichen Beweiserleichterung für die Betroffenen. Auch die Grundlage für die Bemessung der Renten für Kinder und Jugendliche, die vor Eintritt ins Erwerbsleben durch eine Impfung zu Schaden kommen, werde wesentlich erhöht.

Diese Maßnahmen erscheinen wichtig, zumal bislang erst unter 100 Impfschäden als solche anerkannt worden sind. „Wenn wir uns für Impfungen als gesundheitspolitische Maßnahme bekennen, dürfen wir auch die Risken nicht außer Acht lassen und müssen uns zu den Schäden bekennen, die Menschen durch Impfungen erleiden“, sagte Huainigg abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich