Entschließungsantrag betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache eingebracht
ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg hat heute, Mittwoch, im Rahmen der Budgetdebatte gemeinsam mit FPÖ-Behindertensprecherin Abg. Dr. Helene Partik-Pable einen Entschließungsantrag betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache eingebracht.
„Ziel der Beschäftigungspolitik muss es sein, behinderte Menschen in neue Berufsfelder zu bringen. Weg von den alten, klischeebesetzten Rollen wie ,Behinderte werden Masseure, Rollstuhlfahrer Portiere, gehörlose Menschen Schneider‘. Wir wollen die Berufskarrieren jetzt speziell auch bei gehörlosen Menschen untersuchen“, argumentierte Huainigg in seiner Rede.
„Mein Kollege Alfred Brader hat ja gestern einen diesbezüglichen Antrag auf Evaluierung der Berufskarrieren gehörloser Menschen eingebracht. Hier scheint es noch dringenden Verbesserungsbedarf in der Ausbildung und den zu schaffenden Rahmenbedingungen zu geben.“
Die Anerkennung der Gebärdensprache spiele für gehörlose Menschen eine wichtige Rolle und betreffe nicht nur den Bildungs-, sondern alle Lebensbereiche, wie etwa die Möglichkeit, Medienberichte zu verfolgen, setzte Huainigg fort. Im Unterausschuss zur Gebärdensprache wird dies umfassend diskutiert. Konsens gibt es bei der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache.
Um dies rasch umzusetzen, brachte Huainigg den folgenden Entschließungsantrag ein: „Die Gebärdensprache ist für viele gehörlose Menschen in Österreich oftmals die wichtigste Kommunikationsmöglichkeit. Auch wenn verschiedene Gesetze bereits die Verwendung der Gebärdensprache z.B. vor den Gerichten oder Verwal tungsbehörden ermöglichen, fehlt eine eindeutige Verankerung der österreichi schen Gebärdensprache in der österreichischen Bundesverfassung.
In Entsprechung einer Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2003 hat der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz am 19. Jänner 2004 den Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt und zu einer Vorbegutachtung versendet. In diesem Entwurf war auch eine Verfassungsbestimmung enthalten, mit der die Österreichische Gebärdensprache anerkannt werden sollte. Im Rahmen der Vorbegutachtung wurde aber von mehreren Seiten eingewendet, dass aus rechtssystematischen Gründen eine Regelung im B-VG geschehen sollte. Der Begutachtungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes enthält daher keine Regelung zur Gebärdensprache.
Die Antragsteller wollen klarstellen, dass diese technische Ausgliederung aus dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht bedeutet, dass die Frage der Anerkennung der Gebärdensprache unerledigt bleiben soll. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
‚Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zuzuleiten, mit dem die Österreichische Gebärdensprache anerkannt wird.'“