Huainigg fordert nationalen Aktionsplan zur Behindertengleichstellung

Chancengleichheit für behinderte Menschen erfordert gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Land und Gemeinde

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Dr. Franz-Joseph Huainigg, begrüßt die Initiative des Behindertendachverbandes ÖAR und der ÖKSA (Österreichisches Komitee für soziale Arbeit) einen Informationstag zur Umsetzung der UN-Konvention im Parlament abzuhalten.

„Es ist wichtig, dass behinderte Menschen gemeinsam mit Entscheidungsträgern, Politikern und Interessensvertretern ins Gespräch kommen und Zielsetzungen formulieren“, sagt Huainigg und regt einen nationalen Aktionsplan an, „damit die im Vorjahr vom Parlament ratifizierte UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen rasch und effektiv mit Leben erfüllt wird“.

„In den letzten Jahren wurden von der Bundesregierung und dem Parlament zahlreiche Schritte zur Gleichstellung behinderter Menschen unternommen“, stellt Huainigg fest und führt das Gleichstellungsgesetz, die Anerkennung der Gebärdensprache in die Verfassung, die Beseitigung von Diskriminierungen bei den Berufszugängen (z.B. blinder Richter oder behinderter Lehrer) sowie die Ratifizierung der UN- Konvention 2008 und die Einsetzung eines Monitoring-Ausschusses an. Huainigg hebt die aktive Rolle Österreichs beim Zustandekommen und der Ausformulierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hervor:

„Durch die Ratifizierung des Übereinkommens ist ein wichtiger Meilenstein für die künftige Ausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderungen auf internationaler und nationaler Ebene gelegt worden. Kein goldenes Ruhekissen also, sondern ein goldener Pfad, der gemeinsam von Politik und behinderten Menschen berollt werden muss“.

Huainigg unterstützt die, vom deutschen Bundesrat beschlossene Aufforderung, nach einem nationalen Aktionsplan – wie ihn übrigens auch die Lebenshilfe Österreich fordert.

„Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Länder und Gemeinden ist eine Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie die Beseitigung von Diskriminierungen behinderter Menschen sicherzustellen“, sagt Huainigg und stellt weiters fest: „Es ist klar, dass nicht alle Punkte der UN-Konvention von heute auf morgen umsetzbar sind. In einem solchen Aktionsplan sollen jedoch kurz-, mittel- und langfristige Ziele formuliert werden.

Die Länder und Gemeinden müssen sich mit dem Bund an einen Tisch setzen um gemeinsame Umsetzungsschritte festzulegen. Nur so kann ein chancengleiches und selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen inmitten der Gesellschaft gewährleistet werden“. Huainigg führt drei Beispiele an, die politisch nur gemeinsam gelöst werden können:

„Es ist wichtig, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause, integriert im sozialen Umfeld, leben können“, meint Huainigg, „dazu müssen allerdings geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden“.

Der Pflegebereich liegt nicht nur in der Bundes- sondern vor allem in der Länder- und Gemeindekompetenz. Durch die Einrichtung eines Pflegefonds sollen notwendige Pflegestrukturen ausgebaut und weiterentwickelt werden, um pflegebedürftige Menschen aber auch deren Angehörige zu unterstützen. Angesichts der demographischen Entwicklung ist dies ein Gebot der Stunde“. Durch den Pflegefonds sollen beispielsweise mobile Dienste ausgebaut, Tagesstrukturen geschaffen und die persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen umgesetzt werden.

„Die Integration in Kindergarten und Schule sind der Schlüssel zum selbstverständlichen Leben von behinderten und nicht behinderten Menschen miteinander“, stellt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung fest und erläutert die aktuelle Herausforderung: „Das verpflichtende Kindergartenjahr muss auch für behinderte Kinder gelten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es die Eltern dezidiert wünschen. Ansonsten müssen die Länder und Gemeinden geeignete Kindergartenplätze mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherstellen. In Zukunft sollte die Integration in eine Inklusion, also dem selbstverständlichen Zugang zum Bildungsbereich, weiterentwickelt werden“.

„Behinderte Menschen, die in Beschäftigungstherapien arbeiten, erhalten nur ein Taschengeld und sind nicht pensionsversichert“, erläutert Huainigg ein drittes Problem. „Es geht darum, die Arbeit von lernbehinderten Menschen entsprechend ihrem Potenzial produktiv und kreativ zu gestalten und als solche anzuerkennen. Erstmals werden lernbehinderte Menschen seit dem Nationalsozialismus älter und wollen auch in Pension gehen können. Wir brauchen Modelle zum Leben und der Versorgung behinderter Menschen im Alter“.

„Der gemeinsame Informationstag im Parlament darf nicht Schlusspunkt sondern muss Startschuss für die Umsetzung dieses nationalen Aktionsplanes sein“, fordert Huainigg abschließend.

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