Huainigg: GuKG-Novelle: Klarstellung für Behindertenhilfe bis Jahresende

Auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung müssen ein normalisiertes Leben führen können

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Mit dem heutigen Beschluss der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) wird ein wesentlicher Schritt gesetzt, den steigenden Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden. Das Glück des hohen Alters des einzelnen und zunehmend familiäre Ungebundenheit stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen“, erläutert Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, und begrüßt die Novelle des GuKG.

„Auswirkungen hat die Novelle nicht nur auf den Krankenhausbereich, sondern auch auf Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. Der Auftrag der Mitarbeiter/-innen in der Behindertenhilfe ist es, die Klient/-innen im Sinne eines normalisierten Alltags beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit zu begleiten und zu unterstützen. Oftmals ist es je nach Bedarf auch notwendig, pflegerische Tätigkeiten durchzuführen, z.B. Körperpflege, Essen geben, Transfer aus/in den Rollstuhl und dergleichen. Diese delegierten Basistätigkeiten sind nur zum Teil geklärt und geregelt – offen ist die Regelung vor allem bei mehrfach und kognitiv behinderten Menschen. Diesbezüglich habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, eine Ausschussfeststellung eingebracht, die besagt, dass das Gesundheitsministerium bis Ende 2016 Klarstellungen hinsichtlich der Basisversorgung bei mehrfach bzw. kognitiv behinderten Personen treffen wird“, sagt Huainigg und zeigt sich zuversichtlich, dass es unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen zu einer praxistauglichen Regelung im Sinne der Inklusion behinderter Menschen kommen wird.

In der Pflege wird künftig von drei Berufsgruppen ausgegangen: gehobener Dienst, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz. Die Stärkung der Kernkompetenzen jeder Ebene und die praxisnahe Klärung der Zuständigkeiten sollen wesentlich zur Zufriedenheit der Berufsgruppen beitragen. Die dadurch beabsichtige Entlastung der Ärztinnen und Ärzte wird sich positiv auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken, da für einzelne Gespräche und Therapien mehr Zeit vorhanden sein wird. Die GuKG-Novelle akademisiert die Pflegeausbildung, was den Ausgebildeten mehr Karrieremöglichkeiten eröffnet.

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