Huainigg: Haftungspflicht bei Pränataldiagnostik – Wer denkt an die behinderten Menschen?

Schadensrecht ist zu ändern, Fristenregelung wird nicht in Frage gestellt, mehr Unterstützung für Frauen!

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Der OGH hat behinderte Menschen mit einigen seiner Urteile faktisch zu Schadensfällen erklärt. Und er hat dies aufgrund der geltenden Rechtslage getan. Es ist also der Gesetzgeber gefordert, eine Änderung vorzunehmen“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Er kritisiert, dass den Eltern behinderter Kinder in mehreren Fällen Schadenersatz für die gesamte Lebensexistenz ihres Kindes zugesprochen wurde, da Ärzte im Rahmen der Pränataldiagnostik die Behinderung des Kindes nicht erkannt hatten.

„Wir sprechen hier nicht vom behinderungsbedingten Mehraufwand, sondern von der gesamten Lebensexistenz – also Spielsachen, Kleidung, Ausbildung – einfach alles“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher.

„Diese Situation ist unerträglich und ich befürworte deshalb den Gesetzesentwurf der Justizministerin, der gegensteuern soll! Dabei werden Frauen sicher nicht im Regen stehen gelassen. Vielmehr soll ihnen erspart werden, dass sie langjährige Prozesse führen müssen und dabei behaupten müssen, dass sie ihr Kind abgetrieben hätten, wenn sie im Voraus von der Behinderung gewusst hätten“, betont der ÖVP-Behindertensprecher, der insbesondere die Unterstellung zurückweist, dass mit der geplanten Gesetzesänderung die Fristenlösung angetastet oder ausgehöhlt werden soll: „Die Entscheidungsfreiheit bleibt bei der Frau, an der Fristenregelung wird nichts geändert!“

Huainigg betont, dass mit der geplanten Gesetzesnovelle die Haftung für Ärzte erhalten bleibt: „Unterschieden werden muss aber zwischen schicksalhafter Behinderung oder einer Behinderung, die durch den Arzt verursacht wurde. Kein Berufsstand haftet für die gesamte Lebensexistenz eines Menschen. Mit dem neuen Entwurf bleibt die Sorgfaltspflicht der Ärzte gewahrt, da der Arzt immer damit rechnen muss, eine Behinderung zu übersehen, die durch rechtzeitige Diagnose behebbar gewesen wäre“, sagt Huainigg und meint weiters: „Die Haftung alleine darf ohnehin nicht die Basis für sorgfältiges ärztliches Handeln sein.“

Der ÖVP-Behindertensprecher unterstützt daher den Gesetzesvorschlag der Justizministerin und fasst abschließend zusammen: „Das Schadenersatzrecht muss neu geregelt werden, Eltern behinderter Kinder sollen Unterstützung aus einem Fonds bekommen – und zwar nicht nur bei Diagnosefehlern. Weiters ist die Schwangerschaftsberatung bei Verdacht auf ein behindertes Kind zu verbessern. Es muss auch aufgezeigt werden, wie man mit einem behinderten Kind leben kann und welche Unterstützungen es gibt.“

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