Huainigg: Klarer Auftrag des Gesetzgebers: ORF muss barrierefrei werden!

"Licht ins Dunkel" darf kein Schildbürgerstreich bleiben

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Der ORF hat in Sachen Barrierefreiheit einen klaren Auftrag des Gesetzgebers erhalten: Mit einem neuen Programmauftrag wird der barrierefreie Zugang für hör- und sehbehinderte Menschen eingefordert, ein Etappenplan ist unter Einbeziehung behinderter Menschen zu erstellen, wobei mittelfristig das gesamte Fernsehprogramm untertitelt werden muss“, freut sich Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über die klaren Vorgaben an den ORF, der künftig verstärkt für seh- und hörbehinderte Menschen barrierefrei zugänglich sein muss. Dazu zählen auch Audiodeskriptionshilfen für blinde Menschen und die Zugänglichkeit von „orf.on“ als wichtige Infoplattform für alle Menschen.

„Es liegt nun am ORF, diesen Programmauftrag zu erfüllen und mit ausreichenden Budgetmitteln zu finanzieren“, sagt Huainigg und führt aus: „Das Gesamtbudget des ORF liegt bei rund einer Milliarde Euro. Der ORF bekommt in den nächsten vier Jahren 160 Millionen Euro an Gebührenrefundierung als Unterstützung von den Steuerzahlern. Von dieser Gebührenrefundierung müssen mindestens 1,5 Prozent für den Ausbau der Barrierefreiheit aufgewendet werden!“

Auch zur ORF-Aktion „Licht ins Dunkel“ nimmt der Abgeordnete zum Nationalrat in seiner Rede vor dem Plenum Stellung: „Eine kleine Parabel: Die Bürger von Schilda bauten ein Gemeindehaus, vergaßen aber die Fenster. So war es im Gemeindehaus dunkel, während draußen hell die Sonne schien. Die Schildbürger hatten eine glorreiche Idee, wie man Licht ins Dunkel bringt. Sie füllten Fässer mit dem Sonnenlicht und leerten diese im dunklen Gemeindehaus aus. Trotzdem blieb es, oh Wunder, dunkel.

Der ORF macht mit „Licht ins Dunkel“ einen ähnlichen Schildbürgerstreich und das seit über 30 Jahren: Man macht eine Sendung für behinderte Menschen ohne behinderte Menschen. Das kann nicht funktionieren. So ist die Darstellung oft klischeehaft, einseitig und verstärkt Vorurteile. Es wird von behinderten Kindern gesprochen, für die man spenden soll. Man sieht sogenannte „geistig behinderte“ Erwachsene, die mit nacktem Oberkörper in der Badewanne sitzen und sich über den gesponserten Badelift freuen. Behinderte Menschen kritisieren auch, dass viele Darstellungen mitleiderregend und fern von ihrer Lebensrealität sind“, kritisiert Huainigg und macht auf eine neue gesetzliche Bestimmung aufmerksam: „Die Abteilung „Humanitarian Broadcasting“ bekommt den neuen Auftrag, bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu setzen. Neue Bilder von behinderten Menschen sind zu entwickeln. Warum können in der Organisation nicht behinderte Menschen miteinbezogen werden?

Warum kann es nicht auch einen behinderten Moderator bei „Licht ins Dunkel“ geben? Warum  kann nicht einmal versucht werden, statt ausschließlich Spenden, Arbeitsplätze zu vermitteln? – Wenn beispielsweise eine große Supermarktkette statt einer großen Spende neue Arbeitsplätze schafft, ist dies weitaus nachhaltiger für das Unternehmen und für die behinderten Menschen“, betont Huainigg und betont: „Es muss ein Paradigmenwechsel stattfinden, ähnlich wie in Deutschland, wo die „Aktion Sorgenkind“ zur „Aktion“ Mensch“ wurde. Barrieren müssen auch in den Köpfen abgebaut werden – das muss das Ziel eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein!“

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