Mit der Beschlussfassung unterstützen die Abgeordneten den gleichberechtigten und effektiven Zugang behinderter Menschen zu ihren Grundrechten - nicht nur in Österreich, sondern weltweit.
„Heute ist ein wichtiger Tag für behinderte Menschen in Österreich und weltweit“, begrüßt ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Plenum des Nationalrates.
Mit der Beschlussfassung unterstützen die Abgeordneten den gleichberechtigten und effektiven Zugang behinderter Menschen zu ihren Grundrechten – nicht nur in Österreich, sondern weltweit. „Ein wichtiger Schritt, denn weltweit sind rund 650 Millionen Menschen betroffen. Österreich kann hier eine Vorbildwirkung übernehmen und die Situation behinderter Menschen in EZA (Entwicklungszusammenarbeits)-Ländern verändern“, so Huainigg vor dem Hintergrund, dass 80 Prozent aller behinderten Menschen in EZA-Ländern leben.
„Zusammenarbeit und Austausch sind wichtig. Wir müssen unser Know-How im Bereich der Behindertengleichstellung, der Integration am Arbeitsmarkt, der schulischen Integration und bei Pflegegeldleistungen weitergeben und anderen Staaten helfen, sich weiterzuentwickeln und die UN-Konvention zu erfüllen“, sagt Huainigg und betont damit die starke entwicklungspolitische Komponente der Konvention: „Die Förderung von behindertenspezifischen Projekten im Bereich der Entwicklungsarbeit ist daher besonders wichtig!“
Positiv bewertet der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung die Tatsache, dass jene Probleme, die zunächst bei der Übersetzung der UN-Konvention ins Deutsche aufgetreten waren, aufgegriffen, und durch eine nähere Definition von Begrifflichkeiten gelöst werden konnten. „Nun braucht es noch eine leicht verständliche und lesbare Fassung der Konvention, damit sich alle behinderten Menschen über ihre Rechte informieren können“, sagt Huainigg.
Besonders wichtig ist ihm der Artikel 10 der UN-Konvention, der behinderten Menschen ein Grundrecht auf Leben garantiert. „Dies steht für mich im klaren Widerspruch zu jenen OGH-Urteilen, die behinderte Kinder als Schadensfälle einstufen“, sagt der ÖVP-Behindertensprecher.
Die neue UN-Konvention ist die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts und schreibt eine völkerrechtlich verbindliche Rechtslage für Menschen mit Behinderungen fest. Ziel ist der gleichberechtigte und effektive Zugang behinderter Menschen zu den llgemeinen Bürger- und Menschenrechten. Das heißt, dass die UN-Konvention keine neuen Menschenrechte schafft, sondern die Ausübung bereits anerkannter Rechte auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sicherstellt.