Huainigg: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden

Österreichweite Umsetzung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden“, zitierte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg den Art. 7 BV-G anlässlich des Europäischen Tages der Menschen mit Behinderung. Die ÖVP bekenne sich klar zu dieser Verfassungsbestimmung und nehme alle Anstrengungen auf sich, um den Artikel 7 mit Leben zu erfüllen. Dazu werde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das unter Mitwirkung von betroffenen Expertinnen und Experten ausgearbeitet wird, die Basis darstellen.

„Dieses Gesetz darf keinesfalls zahnlos sein“ und müsse vor allem die Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, die Anerkennung der Gebärdensprache und die Beseitigung von Berufszugangsbeschränkungen enthalten. „Auch die Mitwirkung der Bundesländer ist hier dringend erforderlich, um effektiv Barrieren zu beseitigen“ sagte der ÖVP-Behindertensprecher.

Durch das Wachstumspaket werde heute im Plenum die Grundlage für die Umsetzung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz geschaffen. „Das ist der erste Schritt zur Realisierung einer ganzheitlichen Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung“, betonte Huainigg.

Dadurch werde sicher gestellt, dass auch behinderte Menschen mit hohem Pflegebedarf am ersten Arbeitsmarkt teilnehmen und Erfolg haben können. Ausgangspunkt dabei sei das Modellprojekt der Wiener Assistenzgenossenschaft, das bereits einer Gruppe von behinderten Menschen die Teilnahme am Erwerbsleben ermögliche und nun österreichweit umgesetzt werde. „Einer Arbeit nachgehen zu können, eröffnet neue Perspektiven und das ist auch behinderten Menschen wichtig.“

Durch das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung seien viele gute Initiativen und Projekte in Kooperation mit dem Bund, der Wirtschaft und den Ländern erarbeitet und umgesetzt worden. „Jetzt geht es darum, diesen eine nachhaltige Wirkung zu verleihen, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

„Für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen bedürfe es einerseits der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und andererseits der Bereitstellung von Assistenzleistungen. Das Behindertengleichstellungsgesetz, die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, das neue Berufsausbildungsgesetz sowie die Beschäftigungsoffensive wird wesentlich dazu beitragen, die Lebensrealität von Menschen mit Behinderung zu verbessern“, so der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.

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