Huainigg: Parlamentsdebatte mit Dolmetschung in Gebärdensprache

Arzneimittelgesetz: Betroffene Experten und Expertinnen in Ethikkommission

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

Am Donnerstag, dem 25. März, werde ab 10 Uhr der erste Tagesordnungspunkt der Parlamentsdebatte in Gebärdensprache gedolmetscht.

„Mir ist es ein Anliegen, dass gehörlose Menschen wichtige sozialpolitische Themen, die im Parlament diskutiert werden; auch mitverfolgen können. Die Gebärdensprache ist die Sprache gehörloser Menschen und muss im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes anerkannt werden“, sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg.

Der ÖVP-Behindertensprecher ließ bislang alle seine Reden im Plenum des Parlaments in die Gebärdensprache übersetzen und führte einen kleinen Gebärdensprachkurs für Abgeordnete ein. Bei seiner letzten Rede lernten die Kollegen und Kolleginnen, dass das Wort ‚Abgeordnete’, das mit einem Fingerklopfen auf den Tisch übersetzt wird und ‚Politik’ mit hin- und herziehenden Händen zu gebärden.

„Mir geht es bei diesem Gebärdensprachkurs um eine Sensibilisierung. Gebärdensprache ist ein faszinierendes dreidimensionales Sprachsystem, das jeder lernen sollte“, so der ÖVP-Behindertensprecher. Huainigg wies auch darauf hin, dass die Präsidiale des Nationalrates beschlossen habe, alle Live-Übertragungen der Parlamentsdebatten im Fernsehen mit Untertiteln zu versehen.

Arzneimittelgesetz – auch Behinderte bei Zulassung eingebunden
„Durch die Novelle zum Arzneimittelgesetz sind nunmehr auch betroffene Experten und Expertinnen in den Ethikkommissionen vertreten, deren positive Stellungnahme für die Zulassung eines klinischen Versuches unabdingbar ist“, sagte Huainigg.

Behindertenvertreter und Behindertenvertreterinnen haben somit selbst die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und sich gegen derartige Prüfungen einzusetzen. „Diese Ethikkommissionen haben im Zulassungsverfahren eine wesentliche Schlüsselrolle, und in diese Entscheidung sind nunmehr auch behinderte Menschen eingebunden.“ Neu sei auch die deutliche Erhöhung des Schutzniveaus für einwilligungsunfähige Personen.

„Klinische Versuche mit geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich“ und es werde jede Art der fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen verboten, sagte der ÖVP-Behindertensprecher abschließend.

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