Huainigg: Pflege-Gesetz bringt Rechtssicherheit für Betreuer/Innen und persönliche Assistent/Innen

Pflege-Gesetz sichert Qualitätskriterien - Kdolsky gewährleistet hohen Standard bei der Pflege und Betreuung

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Das neue Pflege-Gesetz bringt Rechtssicherheit für mehr als 20.000 Betreuerinnen und Betreuer in Österreich“, stellt ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Dr. Franz-Joseph Huainigg, klar.

Mit Unverständnis begegnet Huainigg der heutigen Demonstration, initiiert von der Pflegegewerkschaft, gegen die neue Regelung im Gesunden- und Krankenpflegegesetz. „Mir ist unverständlich, warum die Gewerkschaft angesichts der Übertragung des Case- und Care-Managements demonstriert, bedeutet dies doch eine Aufwertung des Berufsstandes“, sagt Huainigg.

Zudem wird mit der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Fachhochschulausbildung eine langjährige Forderung der Pflegefachverbände umgesetzt. „Eine praxisnahe Realisierung der 24- Stunden-rund-um-die-Uhr-Betreuung erfordert im Einzelfall die Möglichkeit zur Übertragung einzelner pflegerischer sowie ärztlicher Tätigkeiten an Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen“, so Huainigg.

Angehörige des gehobenen Dienstes mit einer guten Fachausbildung werden künftig, so Huainigg, dringender denn je gebraucht. Laienhelfer/Innen dürfen in Zukunft nur Pflegetätigkeiten durchführen, die sich auf den Einzelfall beziehen und für die sie durch Pflegefachkräfte zuvor eingeschult worden sind. „Diese Delegationsmöglichkeit ist eine neue Aufgabe für Pflegefachkräfte in der Hausbetreuung. Tätigkeiten, die bisher in einem rechtlichen Graubereich durchgeführt worden sind, werden unter Rahmenbedingungen gesetzt, die die Qualität der Pflegeleistungen im extramuralen Bereich sichern“, erklärt der ÖVP- Sprecher für Menschen mit Behinderung.

Die Problematik stellt sich auch im Zusammenhang mit der persönlichen Assistenz behinderter oder sinnesbeeinträchtigter Menschen, die eine sehr individuelle, intensive Unterstützung und Hilfestellung am Arbeitsplatz und im Lebensalltag benötigen. „Viele Menschen mit Behinderung leben mit persönlicher Assistenz und benötigen punktuelle Pflegeleistungen. Darum ist es wichtig, dass diese auch die nötigen Kompetenzen erhalten, um diese Pflege- Leistungen auszuüben und dabei Rechtssicherheit gewährleistet wird“, betont Huainigg.

Die Übertragung der Tätigkeiten setzt eine Anleitung des delegierenden Arztes bzw. der delegierenden Pflegekraft voraus und geschieht nur nach deren Vergewisserung einer fachgerechten Durchführung. „Im Hinblick auf die Qualitätssicherung ist dies unerlässlich und eine gute Lösung, die jegliche Rechtsunsicherheiten verhindert. Die Delegationsmöglichkeit an Laienkräfte durch Ärzte und Pflegefachkräfte gilt nur für den häuslichen Bereich und nicht für Heime“, betont Huainigg.

„Gesundheitsministerin Kdolsky hat alles daran gesetzt, die neue Regelung rechtzeitig umzusetzen. Es ist ihr gelungen, alle Betroffenen – von den Behindertenverbänden und Interessenvertretungen der Seniorinnen und Senioren bis zu den Pflegeberufsvertretungen sowie der Ärzteschaft – konstruktiv einzubinden“, konstatiert Huainigg und erklärt abschließend: „Mit der neuen Regelung im Gesunden- und Krankenpflegegesetz wird pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft ermöglicht und den Betreuer/Innen und Persönlichen Assistent/Innen die schon längst notwendige Rechtssicherheit gegeben.“

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