Blindenführhund Leo

Internationaler Tag der Blindenführhunde am 27. April 2016

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wiederholt seine Forderungen nach Kostenübernahme für Blindenführhunde

Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich fordert bereits seit Jahren, dass die Kostenübernahme für die Neu- und Wiederbeschaffung eines Blindenführhundes sowie das Orientierungs- und Mobilitätstraining für blinde und sehbehinderte Menschen in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als medizinische Maßnahmen aufgenommen werden. Heute, am internationalen Tag der Blindenführhunde, erinnert er nicht nur an seine Forderung sondern auch an den enormen Nutzen, den die vierbeinigen Begleiter ihren Besitzern bringen.

Geringeres Risiko, geringere Kosten

Ein Blindenführhund senkt die Unfallgefahr stark und bietet seinem Besitzer damit ein hohes Maß an Sicherheit. Blinde Menschen kommen mit einem Blindenführhund nicht nur sicherer, sondern auch mit wesentlich weniger Anstrengung am Ziel an. Daraus ergibt sich, dass sie seltener an Stresserkrankungen leiden und in der Folge länger erwerbstätig und leistungsfähig bleiben können. Wenn Unfallkosten (Spitals- und Rehabilitationskosten sowie eine allfällige Invalidenpension) mit eingerechnet werden – ganz zu schweigen vom Leid der verunglückten Person – ist ein Blindenführhund eine sehr effektive und sinnvolle Investition.

Forderung nach voller Kostenübernahme

Die Finanzierung von Blindenführhunden ist in Österreich allerdings nicht zufriedenstellend geregelt. Bei berufstätigen blinden und sehbehinderten Menschen zahlt das Sozialministeriumservice derzeit ca. 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxfond (ATF). Die restlichen Kosten werden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen, wobei dies eine Kann-Bestimmung und keinen Rechtsanspruch darstellt und daher von Fall zu Fall höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Nicht erwerbstätige Personen (Studenten, Pensionisten, etc.) haben bei der Führhunde-Finanzierung erhebliche Schwierigkeiten.

Derzeit gibt es ca. 120 Blindenführhunde in Österreich. Ein ausgebildeter, qualitäts- und teambeurteilter Blindenführhund kostet ca. 30.000 Euro. Die Preise sind bei allen vier österreichischen Blindenführhundeschulen in etwa gleich. Pro Jahr werden nur ca. zehn Hunde als Führhunde registriert. Trotz der Vorteile, die er bietet, lehnen auch viele blinde Menschen einen Hund ab, weil er aus diversen Gründen nicht in ihr Leben passt. Darüber hinaus sind die Blindenführhundeschulen schon jetzt ausgelastet. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass die Zahl der beantragten Führhunde in Österreich aufgrund einer Finanzierungsmöglichkeit erheblich größer würde. Sind es derzeit etwa zehn Hunde, die pro Jahr zugelassen werden, so würden es dann vielleicht maximal fünfzehn werden.

Internationaler Vergleich

In Schweden werden Blindenführhunde zu 100 Prozent über Steuereinnahmen finanziert; in Deutschland, den Niederlanden und Slowenien zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen. Die volle Kostenübernahme für die Neu- und Wiederbeschaffung eines Blindenführhundes sowie Orientierungs- und Mobilitätstraining für blinde und sehbehinderte Menschen in das ASVG lässt aus oben genannten Gründen keinen großen Anstieg von beantragten Blindenführhunden in Österreich befürchten.

In den Ländern, wo Blindenführhunde zu 100 Prozent finanziert werden, ist der prozentuelle Anteil der Blindenführhundehalter auch nicht wesentlich anders als in Österreich. Es wäre daher auch nach der Aufnahme in das ASVG nicht mit mehr als 500.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Das Finanzierungsargument kann daher kategorisch abgelehnt werden.

Erfreuliche Gesetzesnovelle

Es gibt allerdings auch positive Neuerungen, konkret die seit 1. Jänner 2015 bestehende Richtlinie für Assistenzhunde des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die besagt, dass Menschen mit Behinderungen, die von Assistenzhunden begleitet werden, freien Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen haben müssen und dass hierbei gleichzeitig eine Ausnahme von Leinen- und Maulkorbpflicht besteht, damit die Hunde uneingeschränkt ihre Aufgaben erfüllen können.

Trotz dieses Teilerfolges, der den Führhunden auch den Zutritt zu Räumlichkeiten erlaubt, in welchen die Mitnahme von Hunden laut Hausordnung eigentlich untersagt ist, ist der BSVÖ nach wie vor laufend mit Fällen konfrontiert, bei denen der Richtlinie zuwider gehandelt wurde. Insbesondere Taxilenker verweigern blinden und sehbehinderten Personen nach wie vor häufig die Fahrt aufgrund eines Führhundes und erschweren damit nicht nur das Leben der Betroffenen erheblich sondern verstoßen auch gegen das Gesetz.

Trotz dieser positiven rechtlichen Entwicklung ist es also nach wie vor schwierig, in Österreich in den Genuss der Unterstützung durch einen Blindenführhund zu kommen. Der BSVÖ wird sich somit auch in Zukunft dafür einsetzen, dass der große Wert der hilfreichen Begleiter auch von politischer und rechtlicher Seite entsprechend gewürdigt und das Leben blinder und sehbehinderter Menschen dadurch wesentlich erleichtert wird.

Blindenführhund Leo
Christian Gutjahr
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