Interview mit Dr. Klaus Voget

Fragen von Martin Ladstätter

Interview mit Mikrofon
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Muskel Aktiv: Warum hat die ÖAR – und somit auch sie als Präsident der ÖAR – die Regierung nicht schärfer angegriffen, da sie doch das Koalitionsabkommen (Pflegegeld) verletzt hat?

Voget: Dazu muß man erstens erwähnen, daß es mindestens zwei Jahre benötigt hat, um zu erreichen, daß diese Pflegegeldregelung überhaupt in das Koalitionsabkommen hinein kam. Das allein war eigentlich schon der wesentliche Durchbruch in dieser Angelegenheit. Wenn man das Koalitionsabkommen genau durchliest, vor allem die dazugehörigen Regierungserklärungen, steht da nicht drinnen, daß mit 1.1.92 diese Regelung kommen soll, sondern es steht drinnen, daß sie in dieser Legislaturperiode kommen soll.

D. h. wenn wir mit 1.1.93 zu einer bundeseinheitlichen Pflegegeldregelung kommen sollten, dann liegen wir zwar nicht mehr in der Mitte der Legislaturperiode aber doch in ganz gutem Feld. Also an und für sich hätte die Regierung durchaus ihr Versprechen eingehalten.

Muskel Aktiv: Da Sie auch Präsident des ÖZIV sind, haben Sie eigentlich die Forderung nach Gleichstellung gemäß dem KOVG (= Kriegsopferversorgungsgesetz) – durch Ihre Zustimmung zu dem derzeitigen Ministervorschlug – ignoriert. War das nicht „Verrat“ an allen Aktivisten (z. B. ÖZIV), die in mühevoller Kleinarbeit über 60 Tsd Unterschriften gesammelt haben? Sie haben doch auch die Gleichstellung mit den KOVG gefordert, oder?

Stufen kommen würden, als sie nach dem jetzigen Pflegegeldentwurf kommen würden. Das gilt es auch bei einer völligen Angleichung zu bedenken, weil das KOVG hat sich hauptsächlich an den Kriegsversehrten orientiert und die Struktur der Behinderungen hat sich im Laufe der Zeit doch wesentlich verändert.

Muskel Aktiv: In den Verhandlungen mit dem Minister Hesoun sind nur zwei behinderte Menschen vertreten und beide – Sie und Herr Mag. Svoboda – sind nicht in einem Ausmaß behindert, daß sie ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Können Sie trotzdem die Anliegen schwerbehinderter Menschen vertreten? Oder anders gefragt: Kann jemand der selbst aufs Klo gehen kann in dieser Kommission als Behindertenvertreter für schwer behinderte Menschen auftreten?

Voget: Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen: JA. Wobei aber doch noch ein wenig Erklärung angebracht ist. In der ÖAR sind völlig verschiedene Gruppen von Behindertenvertretern zusammengefaßt. D. h. es ist für den Präsidenten so einer Dachorganisation einfach notwendig sich auf alle möglichen Behinderungsformen und -bedürfnisse einzustellen.

Es gilt dort die Interessen geistig Behinderte genauso zu vertreten, wie Interessen von blinden und körperlich schwerbehinderten Menschen. Man benötigt automatisch ein gewisses Einfühlungsvermögen. Selbst wenn ich als Rollstuhlfahrer nicht zu jenen gehöre, die schwer pflegebedürftig sind, so ist es für mich durchaus vorstellbar, welche Bedürfnisse ein schwerpflegebedürftiger Mensch hat.
Vor allem auch deshalb, weil auch ich als Rollstuhlfahrer, der mit beiden Händen durchaus aktiv tätig sein kann, sofort wenn aus irgend welchen Gründen eine Hand ausfallen sollte, von einem Tag auf den anderen auf fremde Hilfe, fast 24 Stunden täglich, angewiesen bin. Mir ist das schon mehrmals passiert und schon allein aus diesem Grunde ist es mir möglich und nachvollziehbar, diese Bedürfnisse zu erkennen.

Muskel Aktiv: Wie sehen Sie die derzeitige Situation? Warum ist es nicht möglich ein Antidiskriminierungsgesetz zu beschließen?

Voget: Wir fordern ein – der österreichischen Verfassungsrechtslage angepaßtes – Antidiskriminerungsgesetz. Es ist nicht möglich 1 zu 1 die amerikanische Regelung auf die österreichische Verfassungslage zu übertragen. Was bei uns möglich wäre, ist ein entsprechender Grundrechtskatalog, der soziale Rechte verankert, welcher behinderten Menschen von der Verfassung her Mindeststandards garantiert.
Dafür tritt die ÖAR ganz vehement ein und unsere Bemühungen haben dazu geführt, daß im Bundeskanzleramt ein entsprechender Grundrechtskatalog ausgearbeitet wird und wahrscheinlich in den nächsten Monaten zur Begutachtung ausgesendet wird.

Muskel Aktiv: Wieso haben Sie sich erpressen lassen? Sie selbst haben bei der Vorstandssitzung der ÖAR gesagt, „daß Sie auf fast alles eingehen, wenn nur der Kündigungsschutz für behinderte Menschen nicht fällt“. Ist dies nicht zu kompromißbereit? Warum sagen Sie nicht öffentlich, daß Sie erpreßt wurden?

Voget: Erpressung ist sicherlich das falsche Wort. Die vom Verfassungsgerichtshof sehr kurze Fristsetzung (30.6.92) hat alle Beteiligten gezwungen rasch zu handeln und wenn einzelne Punkte, die ja schon in einer beabsichtigten Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz vorgelegen sind, im Detail durchdiskutiert hätten werden müssen, dann wäre sicher damit zu rechnen gewesen, daß eine Beschlußfassung vor dem 30.6.92 nicht möglich gewesen wäre. Daher war das vordringlichste Ziel den Kündigungsschutz aufrecht zu erhalten. Wer meint, daß das ein falscher Weg war, möge mit jenen Menschen plaudern, die im Arbeitsleben stehen, und gefürchtet haben mit 1. Juli 92 gekündigt zu werden.

Muskel Aktiv: Behinderte Menschen werden im Alltag dauernd diskriminiert. Ist es nicht ein Hohn, daß der Verfassungsgerichtshof mit dem Argument der „Gleichheit“ den Kündigungsschutz als verfassungswidrig beanstandet hat? Könnte man nicht mit dem gleichen Argument (Gleichheit) ein Pflegegeldgesetz in der Höhe der KOVG verlangen? Unterstützt die ÖAR eine diesbezügliche Beschwerde von Annemarie Srb an den Verfassungsgerichtshof?

Voget: Ich war von Anfang an der Meinung, daß der Verfassungsgerichtshof – aus formalen Gründen – nicht in diese Diskussion einsteigen wird, daß war auch der Grund warum ich die Beschwerde von Annemarie Srb nicht durch Geldzuwendungen oder was auch immer unterstützt habe, weil ich der Meinung bin, daß es vernünftiger ist, hier den Weg der Verhandlungen mit dem Sozialministerium zu suchen.

Wie sich zeigt, dürfte dieser Weg mit 1.1.93 (Einführung Pflegegeld) zu einem Teilerfolg führen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, daß hier eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt. Hier werden Menschen in unterschiedlicher Art und Weise bei gleichen Bedürfnissen behandelt. Das heißt aber nicht, daß es nicht verfassungskonform wäre.
Wir haben leider auf dem Behindertensektor in Österreich so unterschiedliche Kompetenzsituationen, daß man zwar inhaltlich zu der Ansicht kommen kann – hier liegt eine Ungleichbehandlung vor -, aber im Sinne der Verfassungsrechtslage eine solche trotzdem nicht vorliegt.

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