ISL-Appell gegen Zwei-Klassen-Digitalisierung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen am morgigen Donnerstag im Bundestag auf keinen Fall verabschieden.

Sigrid Arnade
ISL

Diesen dringenden Appell richtet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) an die VolksvertreterInnen mit der Bitte, die eigene Verantwortung ernst zu nehmen und hier nicht im Hau-Ruck-Verfahren einer falschen Weichenstellung zuzustimmen.

„Statt die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu zu nutzen, Deutschland zum Vorreiter bei der digitalen Barrierefreiheit zu machen, setzt das Gesetz nur die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie um und bleibt teilweise sogar hinter diesen zurück“, kritisiert die ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

Geltendes Recht wird laut Arnade stellenweise verschlechtert. So seien weitreichende Ausnahmeregelungen vorgesehen, die es bisher so nicht gab, und private Anbieter von Waren und Dienstleistungen würden überhaupt nicht zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet, erläutert Sigrid Arnade die Hauptkritikpunkte der ISL.

Bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss zu diesem Gesetzesvorhaben hatte Sigrid Arnade bereits am Montag darauf gedrängt, den Abgeordneten mehr Zeit zu geben, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, um eine echte Mitwirkung zu ermöglichen. Diese sei bereits den Verbänden mit nur einer Woche Frist zur Stellungnahme versagt worden.

„Dieses Gesetz ist kleinmütig und rückwärtsgewandt“, bemängelt Sigrid Arnade. „Ohne Not wird hier eine Zwei-Klassen-Digitalisierung realisiert, wenn das Gesetz am morgigen Donnerstag verabschiedet wird.“

Ganze Bevölkerungsgruppen würden erst einmal von der Teilnahme am digitalen Fortschritt ausgeschlossen, um sie vielleicht später einmal mit aufwändigen Nachrüstungen doch wieder mitzunehmen. „Liebe Abgeordnete“, appelliert Arnade, „bitte verweigern Sie diesem Unsinn Ihre Zustimmung!“

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