In vielen Situationen ist die Dolmetschung lebensnotwendig
„Für die 10.000 gehörlosen ÖsterreicherInnen und Österreicher ist Gebärdensprachdolmetschung allzu oft lebensnotwendig – sei es bei einem Arztbesuch, in medizinischen Notfällen, oder juristischen Entscheidungsprozessen“, erklärt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer und betont die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschung seitens des Bundes: „Sprache ist ein Menschenrecht und Kommunikation in unserer Gesellschaft unerlässlich. Deshalb ist es unumgänglich, dass der österreichische Staat in Zukunft für die Übernahme der Dolmetschkosten für gehörlose BürgerInnen nach dem Beispiel Schwedens eintritt.“
Diese Kostenübernahme betrifft alle Lebensbereiche denn „Barrierefreiheit ist in meinen Augen ein ebensolches Menschenrecht. Design for all betrifft nicht nur den baulichen oder kommunikationstechnischen Bereich sondern meines Erachtens nach sämtliche gesellschaftlichen Teilbereiche. Es gilt in Zukunft also, alle beeinflussbaren Faktoren auch zugunsten der Behindertenbewegung zu entwickeln. Diesbezüglich ist die heute in Kraft getretene Zivilverfahrensnovelle ein erster positiver Schritt im Rechtswesen“, bekräftigt Jarmer.
Bis dato mussten gehörlose Personen, die in ein zivilrechtliches Verfahren involviert waren, die auftretenden Dolmetschkosten für Rechtsanwaltstermine selbst finanzieren – ansonsten wären sie von der Vorbereitung auf das Verfahren regelrecht ausgeschlossen gewesen – egal, ob Kläger, oder Beklagte, so Jarmer. „Solche Situationen gehören mit der Zivilverfahrensnovelle nun endgültig der Geschichte an.“