Jarmer zu Welt-Down-Syndrom-Tag – Inklusion endlich verwirklichen

Grüne plädieren für selbstbestimmtes Lernen, Leben und Arbeiten

Helene Jarmer
GRÜNE

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21.3. erinnern die Grünen an die Grundsätze der UN-Behindertenkonvention, wonach Menschen mit Behinderungen nicht mehr als schutzbedürftige FürsorgeempfängerInnen angesehen werden, sondern in erster Linie als TrägerInnen von Rechten und Pflichten.

„Menschen mit Trisomie-21 sind leider immer noch nicht in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, betont die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. „Da hilft es auch wenig, wenn eine Betroffene einmal im französischen Fernsehen das Wetter mitansagen darf. Menschen mit Behinderungen brauchen breit aufgestellte Karrierechancen und -förderung.“

Für ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten ist Bildung eine wichtige Voraussetzung. Die Grünen setzen sich deshalb für einen Stufenplan zur Umsetzung von inklusiver Bildung von der Frühförderung bis zur universitären Ausbildung ein: „Viele Menschen mit Trisomie-21 arbeiten lediglich für ein Taschengeld in Werkstätten ohne eigenständige sozialrechtliche Absicherung und wohnen in speziellen Einrichtungen. Damit muss endlich Schluss sein.“

Jarmer plädiert für eine faire Entlohnung und die Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem mit eigenständiger Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung: „Auch die De-Institutionalisierung und damit die Wahlmöglichkeit des Wohnortes für Menschen mit Behinderung muss endlich vorangetrieben werden.“

Positiv bewertet Jarmer das zweite Erwachsenenschutzgesetz: „Hier wurden in vorbildlicher Weise betroffene Menschen in die Gesetzwerdung einbezogen. Dieses Gesetz ist ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung.

Zum Beispiel sollen in Zukunft Menschen mit Behinderung in persönlichen und familiären Angelegenheiten wie z.B. Heirat selbst entscheiden können – somit ohne ErwachsenenvertreterInnen“, betont Jarmer. „Ich erwarte mir bis zur Beschlussfassung im Plenum noch ein deutlicheres Bekenntnis zur ausreichenden Finanzierung dieses wichtigen menschenrechtlichen Gesetzes.“

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