Kaske: Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Beschäftigung und Bildung vorantreiben

Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist auch 2015 weiter gestiegen.

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„Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkt am beruflichen Leben teilhaben können. Nur dadurch ist es ihnen möglich, selbstständig und selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt aufzubringen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“, sagt AK Präsident Rudi Kaske anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung.

Für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu adäquater, sozialversicherungsrechtlich abgesicherter, kontinuierlicher, existenzsichernder Erwerbsarbeit zentral. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Beschäftigung ist voranzutreiben. Dazu zählt – so Kaske – auch die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Bildungssystem.

Beschäftigungssituation muss dringend verbessert werden

Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist auch 2015 weiter gestiegen. Waren im November 2014 knapp 60.000 Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitsuchend registriert, so waren es im November 2015 bereits rund 68.400. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 14 Prozent.

Menschen mit Behinderungen sind im Vergleich zu nicht-behinderten Personen länger arbeitslos und der Anteil der BezieherInnen von Notstandshilfe ist wesentlich höher. Besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind Frauen mit Behinderung. Die Folgen davon sind schwerwiegend: hohe Armutsgefährdung und Barrieren für die gesellschaftliche, soziale und politische Inklusion.

Absicherung bei Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten

Im Regierungsprogramm 2013-2018 ist vorgesehen, dass Menschen mit Behinderung, die in einer Behindertenwerkstätte tätig sind – immerhin rund 23.500 Menschen -, eine eigenständige Absicherung bekommen sollen. Deren sozialversicherungsrechtliche Absicherung wäre ein wichtiger und sehr begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Die AK tritt dafür ein, dass für diese Beschäftigten auch klare und faire arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind besonders wichtig. Alle Kinder und Jugendliche, auch jene mit Behinderung, müssen die notwendige Unterstützung für eine gute Bildung im allgemeinen Bildungssystem erhalten. Ein Rechtsanspruchs auf Förderleistungen wie Frühförderung, schulische Förderung und Ausbildungsförderung soll verankert werden.
Persönliche Assistenz und/oder Ausbildungsassistenz sowie technische Hilfsmittel sind den Betroffenen im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen. Ein barrierefreier Zugang zum allgemeinen Bildungssystem ist voranzutreiben.

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