Kein Recht auf Datenschutz für behinderte Menschen?

Die ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz hat Vorfälle im Zusammenhang mit der Gratis-Autobahnvignette analysiert und kommt zu bemerkswerten Schlüssen.

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Skurrile Vorfälle im Zusammenhang mit der Gratis-Autobahnvignette zeigen wenig sensiblen Umgang der verantwortlichen Behörden – Daten, die auf eine Behinderung schließen lassen sind sensible Daten – Staat wendet vermehrt Almosenprinzip an: Vergünstigungen nur gegen Menschenrechtsverzicht – Musterbeispiel Autobahnvignette – Gesetzesbestimmungen nicht EU-konform. (Bericht der ARGE Daten vom 19. Februar 2008).

Personenbezogene Daten, welche auf die Behinderung eines Menschen schließen lassen, sind besonders sensibel und damit einem erhöhten Schutzniveau unterworfen. Dass die Republik Österreich Menschen mit Behinderung in manchen Bereichen finanzielle Begünstigungen gewährt, ist löblich und zu befürworten. Abzulehnen ist es aber, wenn auch in diesem Bereich das viel strapazierte Prinzip „Vergünstigung nur gegen Grundrechtsverzicht“ geübt wird. Der wenig sensible Umgang der Behörden bei der Ausstellung der „Gratisvignette“ der Autobahnmaut für Menschen mit Behinderung lässt allerdings darauf schließen, dass der Staat vermehrt nach diesem Prinzip agiert.

Anlassfälle

Anlassfall sind die Erfahrungen eines Behinderten, welcher, als er beim Bundessozialamt einen Antrag auf Erteilung einer Gratis-Jahresvignette abgeben wollte, durch die zuständige Beamtin aufgefordert wurde, eine Erklärung zu unterzeichnen, dass seine „Passnummer“ an die ASFINAG übermittelt werden dürfe. Eine Nachfrage, nach dem Sinn dieser Maßnahme, verlief einsilbig: Das ist eben nötig, wenn Sie das nicht ankreuzen, kriegen Sie die Vignette nicht. Der Betroffene blieb trotzdem dabei, seine „Passnummer“ nicht ohne Grund an eine Privatfirma übermitteln zu wollen. Schließlich endete die Geschichte glimpflich: Nach einem kurzen Telefonat bekam der Betroffene die Vignette trotzdem.

Sinn und Rechtsgrundlage?

Die kleine Einleitungsgeschichte dient natürlich nicht dazu, einzelne Beamte zu verunglimpfen. Fraglich ist aber jedenfalls, welchen Sinn derartige Vorgehensweisen haben sollen und auf welcher Rechtsgrundlage diese passieren. Eine Recherche des Betroffenen ergab, dass mit der „Passnummer“ nicht – wie anfangs angenommen- die Nummer des Reisepasses gemeint war, sondern vielmehr jene des „Behindertenpasses“ und die Maßnahme dazu dienen soll, eine Doppelausstellung der Gratisvignette durch die ASFINAG zu vermeiden.

Eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen ergibt allerdings, dass der Gesetzgeber offenbar darauf „vergessen“ hat, für ein derartiges Vorgehen auch eine gesetzliche Regelung zu schaffen.

Gemäß § 13 Abs 2 des Bundsstraßen-Mautgesetzes 2002 hat das Bundsamt für Soziales und Behindertenwesen auf Antrag behinderten Menschen, auf die zumindest ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen zugelassen wurde, soweit sie im Besitz eines Behindertenpasses gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz sind, in dem eine dauernde starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder die Blindheit eingetragen sind, eine Jahresvignette für ein Kraftfahrzeug der genannten Kategorie kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft hat dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die erforderliche Anzahl an Jahresvignetten für das jeweils folgende Kalenderjahr zu überlassen.

Auch Pkt. 6 der Mautordnung der ASFINAG enthält eine entsprechende Regelung. Eine Datenübermittlung ist auch hier nicht vorgesehen, allerdings muss der Betroffene, sofern er die Jahresvignette nicht rechtzeitig erhält bzw. diese verloren geht oder er ein neues Fahrzeug bekommt, die Jahresvignette bei der ASFINAG selbst beantragen und seine Behinderteneigenschaft nachweisen.

Datenübermittlung ohne Grundlage

Für eine Übermittlung von Daten im Zuge eines Erstantrages über das Bundessozialamt besteht jedoch schlicht keine gesetzliche Grundlage. Der Betroffene ist in keinem Fall verpflichtet, einer Datenübermittlung an die ASFINAG zuzustimmen, das Bundessozialamt muss die Vignette ausstellen.

Im Formular mit der Zustimmung zur Datenweitergabe an die ASFINAG wird zwar auf die Freiwilligkeit der Zustimmung hingewiesen. Es ist jedoch fraglich, ob die vom Bundessozialamt verwendete Erklärung überhaupt als gültige Zustimmungserklärung im Sinne des Datenschutzgesetzes angesehen werden kann.

Datenübermittlungen, die keinem berechtigten Zweck folgen, sind immer unzulässig und können auch nicht durch die Zustimmung des Betroffenen saniert werden. Laut Erklärung soll die datenweitergabe der „effektiveren“ Abwicklung dienlich sein. Tatsache ist jedoch, dass die Vignetten nicht personenbezogen ausgestellt werden, sondern die ASFINAG die vom Bundessozialamt angegebene Zahl auszufolgen hat. Der Austausch von Namen oder Passdaten wäre bloß ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und würde die Abwicklung nicht effektiver machen.

Offenbar wird hier versucht Betroffene in die Rolle von „Bittstellern“ zu drängen, die derartigen Übermittlungen jedenfalls zuzustimmen hätten.

Husch-Pfusch-Gesetzgebung zu Lasten Behinderter

Politisch ist darüber hinaus zu kritisieren, dass im Falle eines Fahrzeugwechsels, unverschuldeten Nichterhalts oder Verlust Betroffene dazu gezwungen sind, ihre Behinderung gegenüber einem privaten Unternehmen mitteilen zu müssen und nicht auch in diesem Fall die Antragstellung über das BSA ermöglicht wird.

Die Verarbeitung von Daten ohne gesetzliche Grundlage ist in jedem Fall abzulehnen. Wenn ein derartiges Vorgehen aber Daten über Behinderungen betrifft, die einem besonderen Schutz unterliegen, ist doppelte Vorsicht geboten. Eine sinnvolle Lösung wäre es jedenfalls, wenn die Antragstellung generell über das BSA laufen würde, dann würde man sich auch die Problematik von „Doppelanträgen“ ersparen.

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0 Kommentare

  • Da kommt schon der nächste Anschlag auf behinderte Menschen – dazu werden unserere Behindertenvertreter – ganz sicher im Nachhinein – auch wieder ein paar Presseaussendungen manchen.

    http://derstandard.at/1276413008339/Privatversicherungen-Gesetzesnovelle-Datenschuetzer-befuerchten-Weitergabe-von-Gesundheitsdaten

    http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/635094/Wenn-die-Krankengeschichte-online-geht?parentid=0&act=2&isanonym=null

  • @anonym: ich bedanke mich für diese Klarstellung. Die Sinnhaftigkeit diverser Datenabfragen zu hinterfragen finde ich sehr wichtig und absolut unabhängig vom Status einer Behinderung. Das kam in dem Bericht leider für mich nur am Rande hervor.

  • @Wernrt Flasch – Sie sehen die Lage als Nicht-Betroffener und haben bei Ihrer Sichtweise sogar recht auch wenn Sie schreiben:“Nichts desto trotz fehlt mir in dem ursprünglichen Beitrag die Wertschätzung der MitarbeiterIn im Bundessozialamt, die/der nach meiner Ansicht (etwas unglücklich) versucht hat, die Situation zu vereinfachen u zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.“
    Ich war der Betroffene beim BSA – Die MitarbeiterIn vom BSA kannte sich vorerst nicht aus – erst nach Rückruf nahm Sie den Antrag unterschrieben an, da es auf dem Formular stand, dass es nicht unterschrieben werden muß. Ich muß gestehen, ich dachte zuerst an die Reisepassnummer, da ich die zwei Seiten nur flüchtig angeschaut hatte, da ich jährlich diese Formulare auszufüllen sind und ich nicht an die Bundesbehindertenpass – Nummer vom BSA und hätte vermutlich unterschrieben nach damaligem Wissenstand trotz Datenschutzdebatte – nach heutigem Wissensstand und und Artikel ist die Unterschrift nicht nötig, da es ein Verwaltungsproblem ist, dass vermutlich besser organisiert gehört. (Nur die nötigsten Daten sind abzufragen). Ich wollte mit dieser Aktion auch aufzeigen, daß man nicht alles wahllos unterschreibt, selbst wenn es von staatlicher Seite kommt..

  • @anonym: sie haben recht, ich bin nicht selbst betroffen, auch wenn ich alleine lebe und mein Leben auf die Reihe kriege.
    Ich betreue 10 arbeitsfähige Menschen mit Behinderungen in unserem Betrieb, daher weiß ich ziemlich gut über die Sachlage Bescheid. Immer wieder gibt es Leute mit Behinderungen, wo ich gar nicht wahrnehme, daß die behindert sind – so zB bei den beiden Gehörlosen, die wir bei uns angestellt haben. Sie integrieren sich sehr gut, sind aktiv u holen sich Hilfe, wenn sie nicht mehr weiter wissen.
    Andere wiederum ziehen dich völlig runter, weil alles so schwarz ist, sie so hilflos sind und einfach überall Unterstützung brauchen, keine Eigeninitiative haben, dabei aber als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft anerkannt werden wollen.
    Sich selber als Opfer zu sehen und in dieser Rolle zu verharren ist jedes Menschen eigene Entscheidung.
    Nichts destotrotz fehlt mir in dem ursprünglichen Beitrag die Wertschätzung der MitarbeiterIn im Bundessozialamt, die/der nach meiner Ansicht (etwas unglücklich) versucht hat, die Situation zu vereinfachen u zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.

    @hanbal: Das BSB informiert tatsächlich den AG, wenn jemand aus seinem Betrieb den Begünstigtenbescheid beantragt. Der Hinweis darauf ist in dem Antragsformular angeführt. Der Antragsteller kann dies jedoch streichen und somit bleibt diese Nachricht vorerst aus. Auf jeden Fall informiert wird der AG, wenn das BSB die Taxen abrechnet (also zum Jahresanfang) und dem AG dankt, daß er nun eineN begünstigt BehinderteN beschäftigt. Im Normalfall kann das aber auch eine gewisse Zeit dauern (mehrere Monate), bis der AG informiert wird. Hier ist also zu prüfen, wie bald nach der Antragseinreichung der Betriebsrat Bescheid wußte, denn dann ist solch ein Vorkommnis äußerst bedenklich!

  • Also, um wieder zum Beitrag zu kommen. Im Behindertanausweis steht nur der Grad der Behinderung drin und nicht die Art der Behinderung. Und warum kann man sich über sowas aufregen. Eine Jahresvignette kostet 70 € und wir sollten uns freuen, wenn wir uns diese 70 € sparen können. Als ob wir nicht genug Probleme hätten, schaffen wir uns halt welche.

  • @CCDDO – grundsätzlich haben Sie recht – Trotzdem sollte man sich genau überlegen, was fragt man offiziell ab? Was wird wie lange wo gespeichert? Werden Daten ohne Wissen der Betroffene weitergegeben? – meisten unter dem Deckmantel der Administrationsvereinfachung.- Wie ist das rechtlich bei einem privaten Sozialträger wie beim FSW, der im Auftrag der Stadt Wien, teilweise ohne Rechtsanspruch, finanzielle Mittel den Betroffenen zu Verfügung stellt oder auch nicht – je nach Gutdünken, Ausbildung, Wissen, Wohlwollen und Laune der SachbearbeiterInnen.

  • Grundsätzlich verstehe ich den schalen Beigeschmack bei jedem Instrument der positiven Diskriminierung. Das betrifft z.B. behinderte Menschen, Frauen, und eine Reihe von Minderheiten, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen besonders geschützt oder bevorzugt werden. Wir alle wünschen uns eine ideale Welt, in der besondere Schutzbestimmungen nicht mehr notwendig sind. Aber solange es für Arbeitgeber nicht normal ist Behinderte und Nichtbehinderte als gleichwertige ArbeitnehmerInnen zu behandeln, braucht es Fördermaßnahmen für die Einstellung/Beschäftigung und Schutzbestimmungen gegen die Kündigung von behinderten Menschen. Besondere Schutzbestimmungen zu beanspruchen und gleichzeitig gegenüber dem Arbeitgeber als Behinderter anonym zu bleiben ist allerdings ein Kunststück, das noch niemanden gelungen ist. Die Judikatur sagt dazu vereinfacht auch, dass der AG seiner erhöhten Sorfaltspflicht nur nachkommen kann, wenn er von der Begünstigteneigenschaft auch informiert ist und er somit das Recht haben muss Förderungen in Anspruch zu nehmen.

    Wie sieht es eigentlich mit der Vertretung der begünstigten Behinderten in einem Betreib aus? Ist es wirklich sinnvoll, dass keine Behindertenvertreuensperson gewählt werden kann, weil die Betroffenen lieber anonym bleiben?

  • @anonym 25.2.2008, 15:39 Uhr – Sie haben mein Posting nicht verstanden.

  • @B Brand – Sie haben den Artikel nicht verstanden

  • Schön, wenn behinderte Menschen in Österreich keine anderen Probleme haben. Darüber zu monieren, dass die Weitergabe einer Behindertenpass-Ausweisnummer für den Bezug einer Gratisautobahnvignette eine Datenschutzverletzung darstellt, ist meiner Meinung nach lächerlich. Die „Privatfirma“ kann damit absolut nichts „anfangen“. Die Bekanntgabe der Behindertenpassnummer ist auch bei Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen, u.a., im Wege der Arbeitnehmerveranlagung, vorgesehen.

  • @handal: Und wieder beisst sich meines Wissens der Hund in den eigenen Schwantz: Denn wie soll es gehen, dass man den Feststellungsbescheid hat, der Betrieb nicht in Kenntnis gesetzt werden/soll/darf? Wie soll er dann wissen, dass Sie „begünstigter Behindeter“ sind? Ist es nicht ohnedies so, dass es ein Kündigungsgrund ist, wenn Sie den Arbeitgeber darüber NICHT in Kenntnis setzen? Ist in Ihrem Fall nicht wieder einmal mehr „der Bescheid“ das Grundübel? Wieso haben Sie sich überhaupt Bescheiden lassen? Negative Daten und Aussagen gegenüber diesen Status gibt es ja genug, oder? Es grüßt ein selbst behindeter Bescheid-Gegner

  • Nicht nur bei Vignetten ist das der Fall, auch beim Feststellungsbescheid. Mich hat vor ca. einem Jahr eine Betriebsrätin angesprochen auf den eingereichten Antrag. Ich habe in der ganzen Firma keinem davon erzählt. Das Bundessozialamt gäbe nichts weiter an die Arbeitgeber laut meinem Arbeitsassistenten. Die Sache ist unerklärlich. Wie konnte dann der Arbeitgeber vom Einreichen um die Begünstigung Bescheid wissen? Wo kann es da eine Indiskretion gegeben haben?

  • Leider ist das wirklich nur die kleine Spitze eines großen Eisberges. Das BSB informiert meines Wissens noch immer Arbeitgeber über die Namen der bei ihnen beschäftigten, begünstigten Behinderten! Dies wieder unter dem Vorwand, dass die AG sonst nicht überprüfen können, ob nicht zuviel (!) Ausgleichstaxe vorgeschrieben wird. Als ob das, im Verhältnis zu den Grundrechten eines betroffenen Menschen, irgend ein Argument wäre!! Zudem: Wenn das BSB über die Beschäftigung Bescheid weiss, nicht aber der AG, stimmt die Höhe ohnedies, bzw könnte es – aus Sicht des AG – wohl nur zuwenig Ausgleichstaxe sein. Deswegen wird sich kein AG beschweren!
    So aber werden behinderte AN, die vielleicht aus gutem Grund ihre Begünstigung nicht offenlegen wollen, von Amts wegen „geoutet“. Der mE schlimmste Grundrechtsverstoß überhaupt!

  • @Werner Flasch – Scheinbar sind Sie kein Betroffener, der alleine wohnt, sein Leben trotz Behinderung selbstständig organisiert. Ihre E-Mailadresse – Volkshilfe – lässt schließen, daß Sie für Betroffene arbeiten, vielleicht sogar in der Administration, doch deshalb verstehe ich Ihren negativen Beitrag zum Artikel auch nicht ganz. Das ist kein Jammerbeitrag sondern ein ausgezeichneter Artikel, die Spitze des Eisberges, nicht nur was schätzenswerte Daten von behinderten Menschen betrifft. Wenn Diskussionen über „Unwertes Leben“ geführt werden, wenn die Bevölkerung mitbekommt, daß trotz sprudelnder Staatseinnahmen die Armut zunimmt, der Staat und seine politischen Organe nicht effektiv entgegen steuern. Wenn das Vertrauen der Bevölkerung immer wieder durch gebrochene Wahlversprechen missbraucht wird, darf man sich nicht wundern, dass auch in der Bevölkerung gegenüber den Volksvertretern und den staatlichen Vollzugsorganen immer mehr negative Vorurteile und Misstrauen entstehen – siehe auch 24 Stundenbetreuung..

  • Ich muss mich leider auch fragen, was dieser Beitrag mit der Verletzung des Datenschutzes zu tun hat. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, übermittelt das BSB die Passnummer an die ASFINAG, damit nicht jemand mit dem gleichen Pass eine zweite Vignette beziehen kann. In diesem Fall bekommt die ASFINAG also keine personenbezogenen Daten, sondern nur eine Nummer, um nicht unnötig Name, Versicherungsnummer und Anschrift preiszugeben (die in diesem Fall nur das BSB kennt). Im übrigen sind auch „private“ Unternehmen dem selben Datenschutz verpflichtet wie die Behörde und dürfen diese Unbeteiligten nicht zugänglich machen.

  • Sachlich? Ob der obige Beitrag sachlich korrekt ist, frage ich mich teilweise und auch, ob hier noch objektiv herangegangen wird in dem Sinne, daß auch die Menschen im Bundessozialamt als Menschen betrachtet werden und nicht bloß als „Gesetzvollziehungsmaschinen“, die nicht weiter denken dürfen als das Gesetz es erlaubt. Dieses Bild entsteht, wenn ich Sätze lese wie: es gibt keine gesetzliche Grundlage für dieses oder jenes Vorgehen.

    Ich sehe es als positiv, wenn ein Mensch Mehrkosten im Rahmen von doppeltem Vignettenbezug vermeiden möchte u sich dazu überlegt, wie das geschehen kann. Allerdings ist auch die notwendige Kundenfreundlichkeit dabei wichtig.

    Klar gibt es Lücken im Gesetz (nicht nur in diesem Fall). Insofern wird und muß es immer wieder Menschen geben, die das hinterfragen und selbst nach Lösungen suchen. Daß diese Lösungen nicht immer die optimalen sind (so wies auch bei Gesetzen der Fall ist) ist schade, aber eben Realität. Dieser relativ einseitige „Jammerbeitrag“ wird jedenfalls nicht sehr aufgewertet durch seinen für mich absolut korrekten Schlußsatz.