Kier: Behinderteneinstellungsgesetz; „Pro forma-Erledigung“

Als "eine Pro forma-Erledigung mit Scheinlösungen" wertete der Behindertensprecher des Liberalen Forums, Volker Kier, die heute im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz.

Volker Kier
Kier

Damit wolle die Koalition noch knapp vor ihrer Auflösung ein heikles Thema vom Tisch bringen, über das fast zwei Jahre intensiv diskutiert wurde. „Erwartungsgemäß hat die Regierung die wirklichen heißen Eisen nicht einmal angegriffen, etwa wie die schädlichen Lenkungswirkungen dieses Gesetzes für die Behinderten selbst behoben werden könnten“ kritisierte Kier: „Die katastrophale Beschäftigungssituation wird sich für behinderte Arbeitsuchende dadurch sicher nicht verbessern.“

Wiewohl die Regierungsvorlage nach immerhin fast zwei Jahren Diskussion nun einige positive Ansatzpunkte enthalte, etwa im Bereich der Arbeitsassistenz, seien damit echte Beschäftigungsmaßnahmen für diese nach wie vor massiv diskriminierte Bevölkerungsgruppe nicht erreicht worden, so Kier.

Längst notwendigen Maßnahmen zur Öffnung des Arbeitsmarkts für Behinderte, wie einer Revidierung des besonderen Kündigungsschutzes, sei diese nicht mehr konsensfähige Regierung lieber gleich aus dem Weg gegangen, so Kier.

Dabei werde gerade in einem angespannten Arbeitsmarkt besonders deutlich, daß das Behinderteneinstellungsgesetz ein „Bumerang für die Betroffenen“ sei, so Kier. Ein völlig unelastischer Kündigungsschutz wirke sich erfahrungsgemäß extrem negativ auf die Bereitschaft aus, Behinderte einzustellen.

Die Liberalen haben einen Antrag auf Abschaffung des besonderen Kündigungsschutzes eingebracht, vorläufig nur für Betriebe unter 25 Mitarbeiter, die ohnehin rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, Behinderte einzustellen, so Kier.

Dieser Antrag werde nun im Zuge der Ausschußberatungen mitbehandelt. Des weiteren werde darin eine Ausweitung des im Behinderteneinstellungsgesetz definierten Begriffs der sogenannten „begünstigten Behinderten“ also jener Personen, die zu mehr als 50 Prozent gehandicapt seien gefordert.

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