Klage wegen behinderter Mitreisender in Deutschland abgewiesen

Manche Reisegenossen können ganz schön anstrengend sein.

Gerichtsurteil - Hammer
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Dies bestätigt ein Bericht in der Online-Ausgabe der Zeitung DIE WELT über eine Klage an ein Reiseunternehmen, das sich nach Ansicht der Klägerin zuviel um eine behinderte Mitreisende gekümmert habe. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Die Klägerin verlangte nach Informationen der WELT vom Reiseunternehmen 714 Euro. Sie bemängelte, dass die ansonsten gute Reiseleitung mit einer Schwerstbehinderten, beinahe blinden Mitreisenden beschäftigt und dadurch weniger präsent gewesen sei.

„Sie waren der Ansicht, dass das Reiseunternehmen die Verantwortung habe, nur solche Gäste auf einer Reise mitzunehmen, die die Strapazen entweder selbstständig oder mit Hilfe einer dauernden persönlichen Betreuungsperson meistern können, ohne den zeitlichen Ablauf einer solchen Studienreise an jedem Programmpunkt durch zeitaufwendige Betreuungsleistungen durch die Reiseleitung zu behindern und zu verzögern“, heißt es in dem Artikel.

Die zuständige Richterin vom Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab.

„Soweit die Klägerin meine, ihr stünden Ansprüche zu, weil sich die Reiseleiterin um eine behinderte Mitreisende mehr kümmern musste, sei diese Meinung bereits im Ansatz verfehlt. Ein Mangel erfordere die Abweichung der erbrachten Leistung von der geschuldeten Leistung. Das Reiseunternehmen schulde aber keine nicht behinderten Mitreisenden“, heißt es dazu in der WELT.

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