Wegen eines Sauerstoffmangels bei der Geburt ist der Kläger motorisch und sprachlich schwer beeinträchtigt. Mit der Hilfe der Eltern bewältigt er sein Leben im Rollstuhl und studiert an der Universität Informatik.

Die medizinische Diagnose lautet cerebrale Tetraparese. Seine Behinderung ist seit der Geburt unverändert.
Da er mit seinen Eltern häufig verreist, hat er seit dem Jahr 1994 regelmäßig bei einem bestimmten Versicherer eine Reiserückholversicherung abgeschlossen. Glücklicher Weise musste er in den vergangenen 15 Jahren niemals eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.
Ohne besonderen Anlass verlangte nun die Versicherung vorerst laufend neue Atteste über seinen Gesundheitszustand, wollte dann nur eine Versicherung für den Raum Europa abschließen und hat zu letzt die Versicherung völlig abgelehnt. Da die Gefahr einer Erkrankung während einer Auslandsreise nicht höher ist als bei einem Menschen ohne Behinderung, fühlt er sich diskriminiert.
Er wandte sich daher an den Verein BIZEPS und brachte mit dessen Unterstützung einen Schlichtungsantrag beim Bundessozialamt ein. Dort erklärte der anwaltliche Vertreter der Versicherung, zu keiner Einigung bereit zu sein, obwohl der behinderte Mann gemeinsam mit BIZEPS Vorschläge für eine Einigung vorgelegt hatte. BIZEPS vermittelte ein Beratungsgespräch beim Klagsverband. Dort stellte man fest, dass vermutlich eine Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vorliegt. Rechtsanwalt Mag. Thomas Majoros brachte im Namen des behinderten Menschen eine Klage auf ideellen Schadenersatz nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und Feststellung der Haftung der Versicherung für zukünftige materielle Schäden ein.
Gemäß § 4 BGStG darf niemand auf Grund seiner Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden. Dieser Diskriminierungsschutz gilt gemäß § 2 BGStG unter anderem auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass wenn jemandem auf Grund seiner Behinderung eine Leistung nicht gewährt wird, der Dienstleister sich gegenüber der benachteiligten Person schadenersatzpflichtig macht. Ersetzt wird sowohl der materielle Schaden in voller Höhe wie der immaterielle (seelische) Schaden mit einem Mindestbetrag von 400,-.
Franz Böck,
01.05.2008, 19:27
Mir würde zur Zeit keine Versicherungsgesellschaft einfallen, die Europäische Reisegepepäckversicherung und auch die Continentale haben immer diese Klauseln mit neurologischen Risken usw., auch geistigen Behinderungen (Erkranungen). Hatte immer eine Reiseversicherung abgeschlossen, aber ist der Versicherungsfall, Krankheit oder z.B. Rückflug nie eingetreten. Arztrechnungen meiner Ex-Gattin wurden schon bezahlt.
Versucht einmal als Querschnittgelähmter eine Lebensversicherung abzuschließen. Viel Vergnügen ist auch nicht viel anders gewesen, einzige wohltuende Ausnahme war die ÖBV. Vielleicht noch ein hilfreicher link: http://www2.startrampe.net/arge/community/foren/sport_frei/~U0/~T3850/~P11/#forum
Anja Lenz,
01.05.2008, 17:32
Reiseversicherung ist ein heisses Thema im barrierefreien Tourismus. Gibt es überhaupt Versicherungsgesellschaften, die nicht alles ausschließen, was möglich ist? Bitte um eure Erfahrungen, suche einen Reiseversicherer für Menschen mit Behinderung!
Klaudia Karoliny,
07.03.2008, 13:35
… und die Versicherung darf hurtig weiter diskriminieren. Ein Hoch auf unser unzulängliches Behinderten“gleichstellungs“gesetz! Bin empört und betroffen zugleich.
Jürgen Wecke,
05.03.2008, 09:32
Diskriminierung ist in der heutigen Zeit wohl eine Sache des guten Tons, diese Versicherung gilt namentlich genannt, damit weitere Versicherungsnehmer vor solchen Machenschaften geschützt werden. Es ist einfach lächerlich, einen langjährigen Kunden plötzlich derart auszuschließen. Er hat doch fünfzehn Jahre Beiträge geleistet und keine Leistungen abgerufen. Nun ist offenbar einem neuen Mitarbeiter aufgefallen, daß hier ein nach seiner Ansicht hohes Risiko versichert werden soll. So wie der Mitarbeiter gehandelt hat, war das nicht nur verantwortungslos gegenüber dem Kunden, er hat auch seinem Arbeitgeber Schaden zugefügt. Folglich sollte er sich einen Ansitz beim Arbeitsamt beschaffen. Auch wenn der Name der Gesellschaft in der Berichterstattung verschwiegen wird, der Buschfunk wirds schon richten.
Dr. Kurt Markaritzer,
29.02.2008, 11:14
Ich bin Chefredakteur des Online-Dienstes VersicherungsJournal Österreich und würde gerne über den Fall berichten, ich warte insbesondere mit Spannung auf die gerichtliche Entscheidung. Bitte halten Sie mich am laufenden. Meine E-mail-Adresse ist kurt.markaritzer@inode.at, meine HandyNr 0664-51 22 392.