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Klagsverband auf Belgrader Antidiskriminierungs-Konferenz

Am 5. und 6. Dezember 2006 veranstalteten das United Nations Development Programme (UNDP) eine Konferenz, um den Entwurf eines serbischen Antidiskriminierungsgesetzes vorzustellen. Der Klagsverband stellte dabei die Situation in Österreich dar.

Das UNDP erarbeitete gemeinsam mit der serbischen Regierung und mit Unterstützung der EU einen Entwurf für ein serbisches Antidiskriminierungsgesetz. Eine Arbeitsgruppe von ExpertInnen aus Ministerien und Wissenschaft haben den Entwurf nun vorgestellt.

Inhalte des Entwurfs

Die Eckpunkte sind gerade was die Institutionen und die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen betrifft durchaus beeindruckend. Als unabhängige Stelle sieht der Entwurf eine „Kommission zum Schutz der Gleichheit“ vor. Die Kommission soll aus drei Personen bestehen, denen ein Stab an MitarbeiterInnen zur Seite gestellt werden soll. Die Kommissionsmitglieder sollen von der serbischen Regierung, von Nichtregierungsorganisationen und den nationalen Minderheitenräten vorgeschlagen und von der Nationalversammlung gewählt werden und nur der Nationalversammlung verantwortlich sein. Die Kommission soll Schutzmechanismen gegen Gesetze vorschlagen und implementieren, Sanktionen gegen DiskriminiererInnen verhängen, Gesetzesvorschläge machen und als Koordinationsstelle im Kampf gegen Diskriminierung dienen.

Die Liste an Diskriminierungsgründen ist offen, ausdrücklich sind „Rasse“, Hautfarbe, nationale oder ethnische Herkunft, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Familienstand, Elternstatus, politische Überzeugungen und Alter.

Als Sanktionen sind Verwaltungsstrafen, Schadenersatz und die Veröffentlichung von Entscheidungen in landesweiten Medien (auf Kosten der diskriminierenden Person) vorgesehen. Da dieses Rahmengesetz von einigen speziellen Gesetzen flankiert werden soll, lässt sich der Ansatz noch nicht umfassend beurteilen.

In der Diskussion ergaben sich eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Entwurfs, die von der Arbeitsgruppe auch angenommen wurden.

Wenn der Entwurf noch überarbeitet wird, kann er als international respektables Beispiel für europäische Antidiskriminierung dienen. Es bleibt also zu hoffen, dass der Entwurf zum Gesetz erhoben wird und die darin verankerten Rechte auch verwirklicht werden.

Weitere Beiträge zur Konferenz

Neben dem Klagsverband stellten auch der stellvertretende Ombudsmann von Slowenien, die ungarische Gleichbehandlungsbehörde, eine Vertreterin von ODIHR und der italienische Vertreter der unabhängigen ExpertInnengruppe der EU unterschiedliche europäische Ansätze vor.

Besonders spannend waren die Vorträge von Naomi C. Earp, der Leiterin der US-Kommission zur Chancengleichheit in der Arbeitswelt und von Karthy Govender, einem Mitglied der südafrikanischen Menschenrechtskommission.

Fazit: Die historischen Herausforderungen sind allen genannten Staaten und Regionen sehr unterschiedlich. Als Gemeinsamkeit betonten alle Vortragenden, dass die Einführung von Antidiskriminierungsmaßnahmen einen langen Atem erfordert, letztendlich aber einen notwendigen und lohnenden Beitrag zu einer chancengleichen Gesellschaft leistet.

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