Klagsverband fordert: Chancengleichheit durch chancengleiche Bildung

Die geplante Gründung des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) bietet die Möglichkeit, konkrete Vorschläge zu mehr Inklusion und Geschlechtersensibilität anzubringen.

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Klagsverband

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat den Gesetzesentwurf für die Einrichtung eines Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-Gesetz 2008) zur Begutachtung aufgelegt.

Das BIFIE soll das 1971 gegründete „Zentrum für Schulversuche und Schulentwicklung“ ersetzen und „die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Schulsystems auf europäischem und globalem Niveau“ sichern. Die Kosten werden für das Jahr 2008 mit 6,2 Millionen Euro, für die Folgejahre mit 8,1 Millionen Euro angegeben.

Den Gesetzesentwurf, die Erläuternden Bemerkungen und die Stellungnahmen finden sich hier.

Viele der Benachteiligungen, denen Menschen in der Arbeitswelt und bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind, resultieren (auch) aus mangelnder Förderung und Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse in der Schule. Die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Alters muss daher jedenfalls auch im Schulwesen ansetzen.

Eckpunkte des Entwurfs

Das BIFIE ist als nachgeordnete Dienststelle des BMUKK mit eigener Rechtspersönlichkeit geplant. Es wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird. Dieser Aufsichtsrat wird vom BMUKK, dem Finanzministerium und VertreterInnen und Vertretern der Belegschaft besetzt. Ein wissenschaftlicher Beirat soll die Organe des BIFIE bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten. Inhaltliche Vorgaben sind keine zu finden, sie bilden daher den Schwerpunkt der Stellungnahme des Klagsverbands – herunterzuladen in Word- oder pdf- Format.

Berücksichtigung von Vielfalt

Mädchen und Buben/weibliche, männliche und transgender Jugendliche, SchülerInnen mit Behinderungen und SchülerInnen, die selbst (oder deren Eltern) nicht oder nur wenig Deutsch sprechen, haben ein gleiches Anrecht auf Bildungschancen. Dieses Recht muss auf vielen Ebenen geschaffen werden:

  • beim Zugang zu Schultypen
  • bei der Beseitigung von baulichen Barrieren
  • bei der Integration von Kindern
  • bei der angemessenen, wertschätzenden und konstruktiven Berücksichtigung von Unterschieden
  • bei der Förderung von sozialem Lernen
  • bei den schulischen Lehrinhalten und Curricula (die von den Erfahrungen der Mehrfachgesellschaft geprägt sind).

Weiters ist auf Lehrpersonal- und Schulleitungs-Ebene, auf den Ebenen von Schulverwaltung und Schulaufsicht auf vermehrte Berücksichtigung von Diversity Management zu achten.

Diese Vorgaben sind nicht kurzfristig und rasch zu realisieren, sie brauchen grundlegende Forschungs-, Konzeptionierungs-, Implementierungs- und Evaluierungsarbeit und können daher nur in einem langfristigen Zeitraum umgesetzt werden. In allen diesen Schritten kann die Einrichtung des BIFIE eine qualitätvolle Unterstützung bieten.

Dialog mit der Zivilgesellschaft

Es gibt eine Vielzahl an Organisationen der Zivilgesellschaft, die langjährige Erfahrung im Bildungsbereich besitzt. Ihre Expertise sollte bei der Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems möglichst umfassend einbezogen werden. Dieser Dialog könnte unter anderem durch die Einbeziehung von ExpertInnen in den Wissenschaftlichen Beirat geschehen. Der Zugang zu den vom BIFIE erstellten oder in Auftrag gegebenen Studien ermöglicht der Zivilgesellschaft die Teilnahme an einem konstruktiven Dialog mit staatlichen EntscheidungsträgerInnen und entspricht auch der hinter der Ausgliederung des BIFIE aus der ministeriellen Struktur stehenden Philosophie.

Veröffentlichung der Berichte und Studien

Eine transparente Diskussion über die Weiterentwicklung des Schulsystems setzt voraus, dass die vorliegenden Forschungsberichte, Studien und Untersuchungen der interessierten Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind. Die einfachste und kostengünstigste Art der Veröffentlichung wäre über die Website des BIFIE.

Inhaltliche Unterstützung

Der Klagsverband konnte sich bei der Stellungnahme auf eine Reihe von hochkarätigen Fachleuten stützen. Besonders zu nennen sind

  • Dr.in Verena Krausneker und Mag.a Katharina Schalber – Universität Wien und Verfasserinnen einer Studie zur Situation gehörloser SchülerInnen in Österreich
  • Mag.a Claudia Schneider – Verein EfEU und Austrian Society for Diversity und
  • Prof. Dr. Ewald Feyerer – Leiter des Instituts für Inklusive Pädagogik, Interkulturelles Lernen, innovative Lern- und Lehrkultur an der PH OÖ
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