Wie die Arbeitslosenstatistik zeigt, ist die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung massiv angestiegen.
Die vom derzeitigen Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vorgeschlagenen Verbesserungen der Bestimmungen im Behinderteneinstellungsgesetz sind sehr zu begrüßen.
Der KOBV Österreich hat sich von Anfang an gegen die im Jahr 2011 auf Druck der Wirtschaft in Kraft getretene Einschränkung des Kündigungsschutzes von Menschen mit Behinderung ausgesprochen.
Das Argument der Wirtschaft, ArbeitgeberInnen würden mehr Menschen mit Behinderung einstellen, wenn der Kündigungsschutz gelockert wird, hat sich somit – wie erwartet – in keiner Weise bestätigt. Die Einschränkung des Kündigungsschutzes ist daher, wenn sich die Erwartungshaltung durch Fakten erhärtet, nach Vorliegen der Evaluierungsergebnisse spätestens im Herbst 2014 wieder zurückzunehmen.
Für die stark steigende Arbeitslosigkeit von v.a. älteren Menschen mit Behinderungen ist vielfach die mangelnde Qualifizierung der Betroffenen im Zusammenhang mit der jeweilig eingetretenen Behinderung zu sehen.
„Es wird daher notwendig sein, die bereits geschaffenen gesetzlichen Rahmenbedingungen (fit2work, Invaliditätspension neu) maßgeschneidert und intensiv einzusetzen und durch verstärkte Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation dafür Sorge zu tragen, dass eine (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt tatsächlich erfolgreich ist. Ein Mehr an individueller Betreuung und Begleitung der Betroffenen und intensivere Kontakte zu möglichen ArbeitgeberInnen werden dabei unabdingbar sein.“ hält KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda fest.
Darüber hinaus sind verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung zu setzen durch
- spürbare Erhöhung der Ausgleichstaxen
- Einführung der Beschäftigungspflicht auch für Unternehmen ab 15 MitarbeiterInnen
- Ausbau von Förderungsmaßnahmen (z.B. längere Zeiträume für Lohnzuschüsse) und Erleichterungen für ArbeitgeberInnen bei der Abwicklung dieser Förderungen
- Entlastung der ArbeitgeberInnen bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei den Lohnnebenkosten
- Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst und Schaffung von Anreizsystemen für Dienststellen und Integrationsplanstellen.
„Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Bekenntnis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt und damit der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung müssen Schwerpunkt in der Behindertenpolitik bleiben“, fordert der Präsident des KOBV Österreich, Mag. Michael Svoboda.