"Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit begleiten, statt zu polarisieren"
„Ich bitte Sie im Sinne der Inklusion und der wichtigen Maßnahme der Barrierefreiheit, keine Halbwahrheiten zu verbreiten, sondern Betriebe aufzuklären und auf dem Weg dorthin zu unterstützen“, entgegnet die SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, Martin Gleitsmann, dem Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich.
Dieser konstatiert in einer Aussendung vom 19. August eine Ungleichbehandlung privater Unternehmen gegenüber dem Bund hinsichtlich der Schaffung von Barrierefreiheit.
Was Gleitsmann hinsichtlich der Schaffung von Barrierefreiheit als Fakten in den Raum stellt, seien Halbwahrheiten, die es zu entkräften gelte:
- Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde statuiert, dass bauliche Barrieren in Bundesgebäuden erst ab 31.12.2019 gänzlich beseitigt sein müssen – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen, nämlich dann, wenn die dazu erforderlichen Maßnahmen im Teil-Etappenplan des Ressorts enthalten sind und der Teil-Etappenplan auf der Homepage veröffentlicht wurde. Dies gilt unabhängig von der im betroffenen Teil-Etappenplan vorgesehenen Frist. Konkret heißt das, dass mit der Veröffentlichung des Plans die Fristverlängerung in Kraft tritt, auch wenn diese gar nicht in Anspruch genommen wird. „Und das ist der entscheidende Punkt, denn: Die Etappenpläne des Bundes sehen die Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits bis Ende 2015 vor. Die Ministerien machen also von der Fristverlängerung keinen Gebrauch“, erklärt die SPÖ-Abgeordnete.
- Bundesländer und Gemeinden sind dann vom Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) mitumfasst, wenn sie in mittelbarer Bundesverwaltung (Landesdienststellen) oder im übertragenen Wirkungsbereich (Gemeinden) handeln. In diesem Fall müssen sie ihre Dienstleistung diskriminierungsfrei (d.h. auch ohne Barrieren) anbieten. Da es für diese Bauten aber keine Etappenpläne gibt, gilt die normale Übergangsfrist mit Ende 2015. „Kurz: Die Verlängerung der Frist gilt nur für Bundesgebäude, daher ist die Aussage, dass sich Gemeinden nicht an die Frist zur Schaffung von Barrierefreiheit bereits Ende 2015 halten müssen, einfach unrichtig“, stellt Königsberger-Ludwig klar.
- Was die von Gleitsmann behauptete fehlende Rechtssicherheit betrifft, hält die SPÖ-Abgeordnete fest: „Der Grundsatz der Zumutbarkeit bei allen gerichtlichen Verfahren betreffend Diskriminierung aufgrund einer Barriere gilt auch für private Gebäude, wie er generell nicht nur für Gebäude, sondern auch in der Kommunikation, im IKT-Bereich oder im Verkehr gilt. Es gibt beim Grundsatz der Zumutbarkeit also keine Unterscheidung zwischen Bund und Privatwirtschaft.“
„Barrierefreiheit nützt vielen Gruppen. Wenn aber der Inklusionsgedanke keine ausreichende Triebkraft für die Wirtschaft ist, dann sollte es doch zumindest die Tatsache sein, dass auch Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwägen etc. potenzielle zahlungskräftige Kundinnen und Kunden sind. Insofern ist es auch im Sinne der Wirtschaft, einen barrierefreien Zugang zu den Geschäften und Betrieben sicherzustellen. Statt zu polarisieren, sollten Sie also die Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit begleiten“, fordert Königsberger-Ludwig von Gleitsmann.