Königsberger-Ludwig: Entschließungsantrag bringt mehr politische Beteiligungsmöglichkeiten auch für Menschen mit Behinderung

Im Parlament wurde diese Woche auch die Ausweitung des Begutachtungsverfahrens in einem einstimmigen Entschließungsantrag beschlossen.

Ulrike Königsberger-Ludwig
SPÖ

„Das bedeutet etwa, dass die Inhalte von Gesetzesbegutachtungen in verständlicher Sprache dargestellt sind oder sie barrierefrei auf der Homepage des Parlaments abrufbar sein müssen. Das bringt auch für Menschen mit Behinderung mehr Partizipationsmöglichkeiten am politischen Leben“, zeigt sich die SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, Ulrike Königsberger-Ludwig, gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erfreut.

Im sogenannten „erweiterten Begutachtungsverfahren“ soll den Gesetzesvorhaben ein allgemeiner Teil vorangestellt werden, der das Vorhaben auf rund einer A4-Seite in verständlicher Sprache darstellt. Diese Darstellung wird in Folge auf der Homepage des österreichischen Parlaments bei der jeweiligen Begutachtung direkt abrufbar sein, damit sich die Bürgerinnen und Bürger über den Inhalt des Vorhabens einfach und barrierefrei informieren können.

Auch soll es möglich sein, eingelangte Stellungnahmen mit einem „Like-Button“ zu unterstützen und die Regierungsmitglieder sollen auch in der Gesetzesvorlage kurz begründen, welche Anregungen, vom Begutachtungsverfahren in die Vorlage aufgenommen werden.

„Das alles könnte dazu beitragen, dass sich BürgerInnen eher mit Gesetzen identifizieren und sich aktiv in den Entstehungsprozess einbringen können. Bis Herbst 2017 sollen die legistischen und technischen Voraussetzungen dafür umgesetzt werden“, so Königsberger-Ludwig.

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