Kompliziert, teuer und langwierig

Der Standard: Juristenkritik an Unfallrentensteuer

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
BilderBox.com

„Es gibt einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung für die Unfallrentenbesteuerung – entgegen dem Gesetzestext.“ Das betonte Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal bei einer von der Volksanwaltschaft organisierten Enquete zum Thema „Sozialrecht ohne Rechtsschutz – Refundierung der Unfallrentenbesteuerung in sozialen Härtefällen“ am Dienstag, berichtet „Der Standard“. Im Bundesbehindertengesetz steht explizit, es gibt keinen Rechtsanspruch.

„Eine Härtefallregelung sieht vor, dass Unfallrentenbezieher mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 230.000 Schilling (inklusive Unfallrente) die bezahlte Unfallrentensteuer rückerstattet bekommen – wenn sie einen Antrag beim Bundessozialamt stellen. Bis Ende September haben das von den 107.000 Unfallrentnern erst 5000 getan. Mazal sieht in Österreich „ein grundlegendes Defizit bei der Gewährung von Rechtsschutz in sozialrechtlichen Verfahren“. Neue, adäquate Rechtsschutzmittel seien daher notwendig.“, berichtet „Der Standard“ weiter.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich