Kostelka: SPÖ hat beim VfGH Klage gegen Unfallrentenbesteuerung eingebracht

Neuerlicher Antrag auf Aufhebung am Montag im Nationalrat

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„Die Unfallrentenbesteuerung ist unsozial, in nicht wenigen Fällen existenzgefährdend, unsachlich und daher verfassungswidrig“, erklärte der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka am Mittwoch in einer gemeinsamem Pressekonferenz mit SPÖ-Behindertensprecherin Brunhilde Plank und dem Präsidenten der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (OAR), Klaus Voget.

Die SPÖ habe daher heute ihre Klage gegen die Unfallrentenbesteuerung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, informierte Kostelka. Kostelka kündigte an, dass die SPÖ bei der am Montag stattfindenden Nationalratssondersitzung einen weiteren Antrag zur Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung einbringen werde.

Die SPÖ führt für ihre Verfassungsklage drei Gründe an: Erstens sei die Leistung in der Höhe so konzipiert, dass eine nachträgliche Besteuerung nicht vorgesehen sei. Für die Bemessungsgrundlage würden nämlich nur zwei Drittel des Einkommens vor dem Unfall herangezogen, da man von einem durchschnittlichen Steuersatz von einem Drittel ausgehe. Die nunmehrige Regelung bedeute daher eine „Doppelte Besteuerung“, so Kostelka. Zweitens habe der VfGH in zwei Erkenntnissen festgestellt, dass die Unfallrenten nicht bloß Einkommensersatz sind, sondern auch pauschalierter Schadensersatz.

Solche Schadensersatzregelungen seien aber generell steuerfrei, eine Besteuerung der Unfallrenten daher unsachlich. Drittens wird nach Meinung der SPÖ der Vertrauensschutz verletzt, da die Besteuerung bereits am 1. Jänner 2001, also nur zwei Tage nach Ausgabe des Budgetbegleitgesetzes, in Kraft getreten ist.

Kostelka bezeichnete die Klage beim Verfassungsgerichtshof als „ultima ratio“. Eigentlich würde es sich hier um ein politisches Problem handeln, das auch politisch gelöst werden müsste. Die Kritik sei nach dem Regierungsbeschluss im September verstärkt worden. Bei den Beratungen für das Budget 2001 wurden im Nationalrat auf Druck der SPÖ ExpertInnen von Behindertenverbänden und den Interessenvertretungen der Arbeiternehmer geladen, die FPÖ und ÖVP genau diese unsozialen Auswirkungen erklärt hätten.

Die SPÖ habe auch zahlreiche Anträge zu einer Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung eingebracht. Wenn dann seitens der Regierung all die Argumente gegen eine Besteuerung nicht gehört werden, dann sei es eine Verpflichtung, den Weg zum VfGH anzutreten, so Kostelka.

Der gf. SPÖ-Klubobmann zeigt sich zuversichtlich, dass die SPÖ am Montag in der Sondersitzung des Nationalrates die notwendigen Stimmen für ihren Antrag bekommen werde. Die SPÖ brauche 14 Stimmen von Abgeordneten der Regierungsparteien, um diesen Antrag durchzubringen. Kostelka rechnet, dass diesmal eigentlich die FPÖ-Abgeordnete Partik-Pable dem Antrag der SPÖ zustimmen müsse, da diese erst am Samstag im „Wahlkampffieber“ eine Rücknahme der Unfallrentenbesteuerung gefordert und sich damit der Position der SPÖ angeschlossen habe.

ÖAR-Präsident Voget machte deutlich, dass die Besteuerung der Unfallrenten „bei weitem überzogen“ sei. Für die Betroffenen habe diese Maßnahmen zum Teil „katastrophale finanzielle Auswirkungen“, noch nie sei den Menschen so viel zugemutet worden. Man habe bereits vor Monaten die Regierung auf die Auswirkungen aufmerksam gemacht, die Warnungen seien jedoch alle „in den Wind geschlagen worden“.

Auch jetzt hätten Behindertenorganisationen wieder die Problematik deutlich gemacht, seitens der Koalition habe es jedoch kein Einsehen gegeben, dass die Besteuerung der Unfallrenten ein Irrtum ist. Voget informierte, dass die ÖAR Anrufe von Betroffenen bekommen, die wirklich verzweifelt sind. Die Betroffenen hätten Einkommensverluste zwischen 1.500 bis 10.000 Schilling hinnehmen müssen, das heißt, Einbußen bis zu einem Drittel des Gesamteinkommens.

Der OAR-Präsident ist froh darüber, dass die SPÖ nun die Unfallrentenbesteuerung beim VfGH anficht. Es sei der Regierung „ins Stammbuch geschrieben“, dass Sozialpolitik „nicht mit dem Rotstift“ praktiziert werden könne. Der Weg, den die Regierung beschritten habe, sei falsch. Man hätte zuerst mit den Betroffenen reden sollen, bevor man eine derart unsoziale Maßnahme beschließt.

Für SPÖ-Behindertensprecherin Plank hat die Regierung bei der Besteuerung der Unfallrenten nach dem Motto „reichen, kürzen, drüberfahren“ agiert. Mit der Besteuerung würden die Schwächsten der Gesellschaft getroffen. 60 Prozent der Unfallrentner würden in eine Einkommensklasse von 14.000 bis 15.000 Schilling fallen, Gehalt und Rente zusammengerechnet. Wenn diesen Menschen nur 1.000 Schilling fehlten, könne man sich ausmalen, welche Belastung dies bedeute.

Die von der Regierung nun geplante Rücknahme der Unfallrentenbesteuerung bei sogenannten Härtefällen würde fast nichts bringen, so Voget, da die Masse der Unfallrentner von dieser Regelung nicht tangiert werde. Nur für Wenige sei dies eine Verbesserung, die „schreiende Ungerechtigkeit“ der Unfallrentenbesteuerung könne damit nicht beseitigt werden. Für Plank ist diese Maßnahme der Regierung ein Eingeständnis, dass man mit der Unfallrentenbesteuerung „daneben“ liege.

Für Peter Kostelka ist diese „Almosenregelung“ typisch für die Bundesregierung, die offenbar nach dem Grundsatz „Sag schön Danke“ handle. Die SPÖ würde sich im Gegensatz zur Regierung, die Behinderung als individuelles Schicksal betrachte und den Behinderten damit die Solidarität aufkündige, auf die Seite der Behinderten stellen, so der gf. Klubobmann abschließend.

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