Kostelka zu Unfallrenten: Durch Reparatur kommen zwei neue Verfassungswidrigkeiten hinzu

Alte und neue Renten werden ungleich behandelt - auf Rückerstattung gibt es keinen Rechtsanspruch

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Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka zeigte sich angesichts des Gesetzesentwurfs zur Reparatur der Besteuerung der Unfallrenten beruhigt: „Es ist keine einzige Verfassungswidrigkeit beseitigt worden, es sind sogar zwei neue hinzugekommen. Wir brauchen unsere Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nicht korrigieren, sondern nur ergänzen.“ Die zwei neuen Verfassungswidrigkeiten seien die ungleiche Behandlung von niedrigen und hohen Renten und, dass alte und neue Renten unterschiedlich behandelt werden sollen, so Kostelka Montag in einer Pressekonferenz.

Kostelka machte darauf aufmerksam, dass hohe Unfallrenten Personen beziehen, die aufgrund einer schweren Behinderung in ihrem Erwerb auch schwer eingeschränkt seien. Diese müssten nun Steuern zahlen. Aber auch jene, die die Lohnsteuer voll rückerstattet bekommen, sollten sich nicht zu früh freuen, da es keinen Rechtsanspruch auf die Refundierung gebe. Es entstehe so die Tendenz zu einem „Almosenstaat“, unterstrich Kostelka. Das heißt, die Zuwendungen können gewährt werden, müssen aber nicht. Außerdem sei nicht sicher, ob man das Geld bekomme, auch wenn es der Sozialminister will, da die Zuwendungen laut Gesetz nur „im Rahmen der Möglichkeiten und der finanziellen Bedeckung“ erfolgen soll.

„Wenn der Finanzminister den Geldhahn zudreht, dann gibt es keine Refundierung. Kostelka wies darauf hin, dass bisher nur 440 Millionen Schilling gedeckt seien. Es müssten aber rund 600 Millionen Schilling aufgebracht werden, um allen Unfallrentnern mit einem Einkommen unter 20.000 Schilling die Steuer voll rückerstatten zu können. „160 Millionen Schilling sind bisher noch überhaupt nicht gesichert. Eine ‚Geld-zurück-Garantie‘ wie es die Vizekanzlerin versprach, gibt es daher nicht“, so der gf. Klubobmann. „Von den 108.000 Unfallrentner bekommen 43.000 ohnedies nichts, 65.000 nur dann, wenn sie einen Antrag stellen, wenn der Sozialminister gnädig ist und wenn genug Geld vorhanden ist.“ Bekommen sie die Steuer refundiert, dann müssten sie aber bis zu eineinhalb Jahre auf das bereits eingehobene Geld warten, da der bürokratische Aufwand immens sei.

Kostelka betonte, dass die Unfallrenten ein Schadenersatz für einen fortgesetzten Schaden sei, der durch die Behinderung entstehe und damit eine Verminderung der Erwerbsfähigkeit nach sich ziehe. Außerdem sei die Höhe der Unfallrenten in einer Höhe bemessen, die eine Besteuerung bereits inkludiert. Die Unfallrente sei daher ein Nettoschadenersatz. Der gf. SPÖ-Klubobmann rechnet damit, dass der Verfassungsgerichtshof bis Ende des Jahres eine Entscheidung zur Beschwerde der SPÖ fällt. Die Argumente der SPÖ seien so gut, dass sich Kostelka sicher ist, dass der Verfassungsgerichtshof im Sinne der Beschwerde entscheiden wird.

Außerdem sei nun auch der Beobachtungszeitraum für Behinderte von bisher drei auf sechs Monate erhöht worden, kritisierte Kostelka. Erst nach dieser Beobachtungszeit würde der besondere Kündigungsschutz für Behinderte gelten. Die Erhöhung der Beobachtungszeit sei eine „eklatante Verschlechterung“ für Behinderte, und es sei darüber mit den Behindertenverbänden nicht gesprochen worden. Es habe auch keine Begutachtung gegeben. Mit der Wirtschaft sei aber offensichtlich „sehr intensiv gesprochen“ worden, schloss Kostelka.

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