Kostenlose Selbstversicherung hilft gegen Altersarmut

Nach AK Intervention: 300 Euro mehr Pension für pflegenden Angehörigen

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Einen nahen Angehörigen zuhause zu pflegen, ist oft mehr als ein Vollzeitjob. Pflegende Angehörige stecken daher meist beruflich zurück: Sie reduzieren Stunden, geben ihre Arbeit ganz auf oder können keine neue mehr annehmen – und das oft über einen längeren Zeitraum.

So auch Herr M.; sein Sohn leidet seit der Geburt unter Autismus und ist pflegebedürftig. Seit 14 Jahren wird er von seinem Vater liebevoll zu Hause gepflegt.

Im Oktober 2019 stellte Herr M. einen Antrag auf Selbstversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dank dieser Selbstversicherung ist es möglich, die Zeiten der Pflege für die Pension anrechnen zu lassen. Damit haben Menschen, die sich um ihre Liebsten kümmern, später keine Pensionslücken im wohlverdienten Ruhestand.

„Die Selbstversicherung ist kostenlos, die Beiträge werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds vom Bund bezahlt“, sagt AK Juristin Krisztina Juhasz, die den Fall begleitete. Herr M. erhielt über Monate hinweg keine Antwort von der PVA und wandte sich an die Arbeiterkammer.

Dank der Intervention der AK wurde dort ein entsprechendes Prüfverfahren in die Wege geleitet. Am Ende konnte Herr M. sich freuen: Seinem Antrag wurde stattgegeben – und das sogar 10 Jahre rückwirkend! Insgesamt wird Herr M. dadurch eine etwa um 300 Euro höhere Pension bekommen.

AK Juristin Juhasz appelliert an pflegende Angehörige: „Es ist wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit auf eine kostenlose Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes besteht. Viele Menschen, die zu Hause über Jahre hinweg wertvolle und aufwendige Pflegearbeit übernehmen, sind von Altersarmut bedroht. Nützen Sie die Selbstversicherung. Wir beraten gerne!“

Hintergrund

Kostenlose Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes Um die Selbstversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss in häuslicher Umgebung gepflegt werden und die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden. Ein Wohnsitz im Inland sowie die überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes muss ebenfalls gegeben sein.

Pflegende Angehörige eines Kindes können sogar rückwirkend die Selbstversicherung beanspruchen. Der Antrag ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Webtipp: www.arbeiterkammer.at/pflege

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