Krammer: „Mehr Rechte für Senioren in Alters- und Pflegeheimen“

Bei der Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen fehlen derzeit klare und bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen.

Der Leistungsumfang bei den Verpflegungskosten sollte aus Sicht von Volksanwältin Christa Krammer klar definiert und durch einheitliche Standards vorgegeben sein. „Überlegenswert wäre die Schaffung eines Heimgesetzes nach deutschem Vorbild und die gleichzeitige Verankerung unverzichtbarer Vertragsbestandteile im Konsumentenschutzgesetz,“ sagt die Volksanwältin.

Derzeit sei nämlich oft umstritten, welche Leistungen im laufenden Verpflegungsentgelt inkludiert sind und welche nicht. So ist beispielsweise unklar, ob das volle Entgelt für die Heimunterbringung auch dann bezahlt werden muss, wenn sich ein Heimbewohner vorübergehend bei Angehörigen oder im Krankenhaus aufhält.

Nicht selten finden sich dazu in ein und dem selben Bundesland völlig unterschiedliche Regelungen: In manchen Heimen wird auch bei länger andauernden Abwesenheiten das volle Entgelt verrechnet, in anderen nicht.

Bereits im September des Vorjahres hatte die Volksanwältin auf die Problematik von Senioren in Alters- und Pflegeheimen, wie sie dieser Tage in den Medien diskutiert wird, aufmerksam gemacht. Sie forderte die Rechte von Heimbewohnern präzise zu definieren, des Weiteren Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die Besuchsmöglichkeiten sowie das Recht auf menschenwürdige Behandlung genau festzulegen.

Nun folgen konkrete Schritte: Dr. Christa Krammer beabsichtigt im nächsten „Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat“ sowie in Berichten an die Landtage diese in der Praxis auftretenden Probleme näher auszuführen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass in Ausschüssen gesetzgebender Körperschaften über diesen wichtigen Bereich diskutiert wird. Bei Behandlung dieser Berichte in den Parlamenten hat die Volksanwältin die Möglichkeit, auf die Notwendigkeit einer Änderung aufmerksam zu machen und mit Vertretern aller politischer Parteien zu diskutieren.

„Derzeit haben viele Senioren nicht einmal einen schriftlichen Betreuungsvertrag mit speziellem Kündigungsschutz in Händen. Mir geht es darum, dass die Rechte von Heimbewohnern klar festgelegt und auch umgesetzt werden,“ sagt die Volksanwältin.

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