Land Oberösterreich richtet Monitoringausschuss ein

"Die Einrichtung eines Monitoringausschusses unter Einbindung von Betroffenen ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Rechte für Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich", betont dazu Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.

Gruppenbild OÖ-Monitoringausschuss
Land OÖ/Dedl

Mit der Behindertenrechtskonvention haben die Vereinten Nationen vor knapp acht Jahren einen Vertrag verabschiedet, der die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit schützen, ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern und Diskriminierungen verhindern soll.

Österreich und die Bundesländer verpflichteten sich mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention dazu, die dort festgelegten Standards durch Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten. In Oberösterreich soll der nunmehr von der Landesregierung bestellte Monitoringausschuss gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Landes die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Bundesland überwachen.

Dem sechsköpfigen Ausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Menschenrechte und der Wissenschaft an. Sie wurden von der Landesregierung für einen Zeitraum von sechs Jahren bestellt und sind weisungsfrei und ehrenamtlich tätig.

„Oberösterreich ist eines der ersten Bundesländer, das einen Landes-Monitoringausschuss einrichtet und Menschen mit Behinderungen eine umfassendere Teilhabe an der Gesellschaft zuzusichern möchte“, meint Martina Maurer, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreichs, die den Vorsitz des Oö. Monitoringausschusses übernehmen wird.

Weitere Informationen über die Aufgaben des Oö. Monitoringausschusses, seine Mitglieder und Berichte über seine Tätigkeiten finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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