Lapp: 15a Vereinbarung nicht ausnutzen

Klare rechtliche Verhältnisse zwischen PflegebetreuerInnen und Betroffenen.

Christine Lapp
Spiola, Petra

In der heutigen Sitzung des Bundesbehindertenbeirats wurden die Richtlinien zum Thema 24-Stunden-Betreuung verhandelt. Die Mitglieder sprachen sich dezidiert für die geplanten Richtlinien aus. Die Bestätigung dieser wichtigen Lösung zeigt, dass eine durchaus positive und sehenswerte Einigung zwischen Bund und Ländern getroffen wurde. „Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, dass es in der menschlichen Natur liegt, dass wenn einem eine Hand gereicht wird, wird gleich der ganze Arm gepackt wird“, erklärte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Es muss festgehalten werden, dass es sich bei dieser Art der Förderung um eine Ausnahme an sich handelt, da grundsätzlich die Länder bei Angeboten für Pflege und Betreuung zuständig sind. Daher ist es laut Lapp: „unverständlich, dass sich die Landesregierungen von Niederösterreich und Vorarlberg aus einer gemeinsamen Vereinbarung rausklinken möchten.“ Weiters verhandelte der Bundesbehindertenbeirat eine Erhöhung der Vermögensgrenze auf 7.000 Euro. In zahlreichen Wortmeldungen wurde der Minister unterstützt.

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