Klare rechtliche Verhältnisse zwischen PflegebetreuerInnen und Betroffenen.

In der heutigen Sitzung des Bundesbehindertenbeirats wurden die Richtlinien zum Thema 24-Stunden-Betreuung verhandelt. Die Mitglieder sprachen sich dezidiert für die geplanten Richtlinien aus. Die Bestätigung dieser wichtigen Lösung zeigt, dass eine durchaus positive und sehenswerte Einigung zwischen Bund und Ländern getroffen wurde. „Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, dass es in der menschlichen Natur liegt, dass wenn einem eine Hand gereicht wird, wird gleich der ganze Arm gepackt wird“, erklärte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.
Es muss festgehalten werden, dass es sich bei dieser Art der Förderung um eine Ausnahme an sich handelt, da grundsätzlich die Länder bei Angeboten für Pflege und Betreuung zuständig sind. Daher ist es laut Lapp: „unverständlich, dass sich die Landesregierungen von Niederösterreich und Vorarlberg aus einer gemeinsamen Vereinbarung rausklinken möchten.“ Weiters verhandelte der Bundesbehindertenbeirat eine Erhöhung der Vermögensgrenze auf 7.000 Euro. In zahlreichen Wortmeldungen wurde der Minister unterstützt.
Gerhard Lichtenauer,
29.11.2007, 02:40
Was bitte sind „PflegebetreuerInnen“? Die vorliegende Scheinlösung regelt absolut keine „Pflege“, weder von der Leistungserbringung noch von der Finanzierung bzw. Förderung. Es gibt absolut keine klaren rechtlichen Verhältnisse, die auch nur irgendwie einen Bezug zur Praxis im Pflege- Setting haben! Es gibt de facto noch keine Möglichkeit, bisher illegale 24-Stunden-Pflege zu legalisieren, geschweige denn diese zu finanzieren. Über die Mogelpackung der vorliegenden „Lösung“ kann auch ein nicht existentes Berufsbild „Pflegebetreuung“ nicht hinwegtäuschen.