Lapp: „Gleichstellungsgesetz muss noch überarbeitet werden“

Anlässlich des morgen stattfindenden Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung wies SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp erneut auf die Wichtigkeit eines umfassenden und vor allem wirksamen Behindertengleichstellungsgesetzes hin.

Christine Lapp
SPÖ

„So wie sich der Gesetzesentwurf derzeit gestaltet, ist er leider nur bemüht, und das ist zuwenig“, stellte Lapp gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest.

Frei nach Karl Kraus, „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“, sei der derzeitige Gesetzesentwurf in seinem Bemühen um Gleichberechtigung durchzogen von zahlreichen „Gummiparagraphen“ und daher bei weitem nicht ausreichend. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln oder im baulichen Bereich würden etwa bezüglich der barrierefreien Ausstattung klar definierte Regelungen fehlen, so Lapp. „Ein Behindertengleichstellungsgesetz, das sich im Kampf gegen Barrieren und Diskriminierungen als tauglich und umsetzbar erweisen soll, muss aber durchsetzbare Rechtsansprüche begründen.“

Lapp bemängelte weiters, dass im Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz unter anderem die Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung fehle, die aber notwendig sei, um der Gruppe der gehörlosen Menschen eine gleiche Chance in Ausbildung und Beruf zu geben. Wichtigen Einwänden seitens namhafter ExpertInnen und Behindertenorganisationen wurden in der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf kaum bis keinerlei Beachtung geschenkt. So sei dem wichtigen Thema Bildung nicht die notwendige Aufmerksamkeit zugekommen, inklusive Bildung und der Ausbau von Integrationsklassen über den Pflichtschulbereich hinaus „werde überhaupt mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt“.

Die Bundesländer seien außerdem nicht verpflichtet, nach einem genauen Zeitplan Barrierefreiheit umzusetzen, was bedeute, dass behinderte Menschen mitunter jahrelang warten müssten, bis es zu einem barrierenfreien Zugang in öffentlichen Gebäuden oder Schulen komme, gab Lapp zu Bedenken.

Positiv anzumerken sei aber die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen etwaige Diskriminierungen, die es betroffenen Menschen mit Behinderung ermöglicht, sich z.B. an Behindertenorganisationen zu wenden, um zu ihrem Recht zu kommen.

Lapp abschließend: „Von einem Meilenstein kann man erst reden, wenn all die Kritikpunkte weitgehend ausgeräumt sind und Menschen mit Behinderung dann ein wirklich wirksames und taugliches Instrument in Form des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Hand bekommen. Ein Gesetz, das vornehmlich Symbolkraft besitzt, ist zu schwach“.

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