Eine Unzahl an Belastungen wie etwa die Unfallrentenbesteuerung - insgesamt handle es sich dabei um 44 - sei das Kennzeichen dieser Bundesregierung, betonte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Dienstag im Nationalrat.
„Die 45ste Belastung steht auch schon vor der Tür: Im Sommer hat sich Minister Haupt darüber den Kopf zerbrochen, dass Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher keine Befreiung von der Grundgebühr beim Telefon mehr haben“, kritisierte Lapp.
Für Pflegegeldbezieher sind die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate wesentlich und wichtig, stellte Lapp ihr Anliegen dar. Sie brachte betreffend dieser Causa einen Entschließungsantrag ein.
Minister Haupt argumentierte die Idee der Streichung der Grundgebühr beim Telefon damit, dass angeblich Pflegegeldbezieher die NachbarInnen nach Australien telefonieren lassen würden, erklärte Lapp. „Diese Aussage hat sehr viel Unmut, Ärger und Verzweiflung vor allem bei den PflegegeldbezieherInnen nach sich gezogen.“
Im Budgetbegleitgesetz sei die Valorisierung des Pflegegeldes laut Lapp folgendermaßen verankert: Für die Stufe eins sind es plus 2,90 Euro, für die Stufe zwei plus 5,40 und für die Pflegegeldstufe drei sind es 8,30 mehr. „Diese drei Stufen umfassen drei Viertel aller Bezieherinnern und Bezieher des Pflegegeldes. Mit diesen Beträgen werden sich die Menschen nicht sehr viele Leistungen zusätzlich kaufen können“, erklärte Lapp, denn der Kaufkraftverlust wurde nicht ausgeglichen.
Bezüglich der Leitung des Bundessozialamtes heiße es, dass „die Leitung dieses Amtes auch außenstehenden Persönlichkeiten möglich sein müsse“, kritisierte Lapp. „Mir drängt sich hier sehr stark der Verdacht auf, dass auch hier ein Posten für eine mögliche Parteibuchwirtschaft geschaffen wird.“
Man müsse hier genau aufpassen, welche Qualifikationen und Qualitäten zukünftige Leiter mitbringen, betonte Lapp, die das Bundessozialamt als wichtiges Kompetenzzentrum für behinderte Menschen versteht.