"Der Regierung ist vorerst gelungen, durch einen juristischen Kniff den SPÖ-Antrag zur Unfallrentenbesteuerung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abzuwenden.
Da sich aber an der Sache selbst – der ungerechtfertigten und unsozialen Besteuerung der Unfallrenten – nichts geändert hat, wird die SPÖ ihren Antrag neuerlich einbringen“, erklärte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Bei der sogenannten „Reparatur“ der Unfallrentenbesteuerung handelt es sich laut Lapp um „ein Flickwerk, welches Ungleichheit und Unsicherheit für die Betroffenen“ bringe und „gleichfalls verfassungswidrig“ sei.
Die SPÖ-Abgeordnete zeigte sich abschließend hinsichtlich der neuerlichen Anfechtung der Bestimmungen vor dem VfGH optimistisch: „Der Forderung der SPÖ nach einer ersatzlosen und rückwirkenden Aufhebung der Besteuerung wird spät, aber mit Sicherheit entsprochen werden“.