"Euthanasie wendet sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden", erklärt Lebenshilfe Österreich-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.
„Die Sterbehilfe widerspricht der unveräußerlichen und unteilbaren Würde jedes Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens und dem im Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Leben, welches das Verbot der Tötung einschließt. Sie verhindert viel mehr den menschlichen Weg, nämlich den Weg zu einem bewussten und ordentlich geregelten Modell, das die Kernpunkte Palliativmedizin, Betreuung, Begleitung und diesbezügliche Ausbildung regelt, damit Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, Menschen mit anderen Behinderungen, Alte und Kranke ebenfalls zu einem menschenwürdigen Lebensende finden können.“
Präsident Weber ist überzeugt, dass der massive Einsatz der NPO´s und natürlich der Lebenshilfe Österreich im Vorfeld zu dieser Entscheidung beigetragen hat. „Bereits in einem Gespräch mit dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Herrn Peter Schieder, im Dezember 2004 in Straßburg, hatte ich berechtigte Hoffnungen, dass das vom Schweizer Dick Marty massiv betriebene Vorpreschen zu einer Liberalisierung der Sterbehilfe nicht erfolgreich sein werde.“
„Gerne bringen Befürworter der Euthanasie Einzelschicksale an die Öffentlichkeit und versichern, dass man sich an genaue Grenzen bei einer allfälligen Reform halten wolle. Diese Grenzen aber sind schwer zu ziehen und verschwimmen von Fall zu Fall. Die Gefahr von Schlupflöchern ist größer als die Verlässlichkeit, durch gesetzliche Vorgaben „nur“ Einzelfälle in Betracht zu ziehen. In der Folge werden die Hemmschwellen immer niedriger. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe kann dazu führen, dass sich alte, schwerstkranke und behinderte Menschen zukünftig für ihr Dasein rechtfertigen müssen. Und es wird wohl immer schwieriger für sie, die Hilfe einzufordern, die sie benötigen“, betont Weber.
Die Lebenshilfe Österreich lehnt Handlungen, Entscheidungen und Unterlassungen, die direkt die Beendigung des Lebens zum Ziel haben ab. Solche Maßnahmen wenden sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden. Vielmehr betrachtet die Lebenshilfe Österreich den Ausbau und die Förderung der Palliativmedizin als dringende Aufgabe der Gesellschaft.