Lebenshilfe zu Pflegegeld-Einstufung: Ärzte-Gutachten greift zu kurz

Weber für ganzheitliche Einschätzung und einheitliches Begutachtungsverfahren

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Gegen ein rein medizinisches Gutachten spricht sich die Lebenshilfe Österreich zur aktuellen Diskussion über die Neuregelung der Pflegegeld-Einstufung aus.

„Wir treten für eine ganzheitliche Begutachtung ein, bei der auch Nicht-MedizinerInnen zu Wort kommen“, stellt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber klar und argumentiert: „Gerade bei Menschen mit intellektueller Behinderung geht es um viel mehr als um Gesundheitsprobleme. Es geht um die Beeinträchtigungen bei alltäglichen Tätigkeiten, um die soziale Teilhabe und den dafür notwendigen Unterstützungsbedarf. Um hier zu einer qualitätsvollen Einschätzung zu kommen, braucht es eine ganzheitliche Begutachtung“.

Dies soll durch ein Verfahren sichergestellt werden, das zusätzlich zu den medizinischen Standpunkten auch soziale Aspekte erfasst und begutachtet. Für die Begutachtung fordert die Lebenshilfe Österreich Instrumente der Qualitätssicherung und ein Vier-Augen-Prinzip.

Darüber hinaus plädiert die Lebenshilfe Österreich für ein einheitliches Begutachtungsverfahren für alle Leistungsträger. Derzeit führen die verschiedenen Leistungsträger ihre eigenen Einstufungsverfahren. Eine Situation, die von Menschen mit Behinderungen als äußerst belastend empfunden wird, oft monatelange Wartefristen zur Folge hat und zu unterschiedlichen Rechtsbeurteilungen führt.

„Wäre ein Gutachten für alle Verfahren und Leistungsträger verbindlich, würde sich die Verfahrensqualität erheblich verbessern. Ein effizientes Begutachtungsverfahren bringt nicht nur Menschen mit Behinderungen viele Erleichterungen, es lassen sich damit auch noch deutlich Kosten einsparen“, so Weber abschließend.

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