Leiner: Begleiten statt töten

Interdisziplinäre Fachtagung "Leben. Sterben. Euthanasie?"

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Gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe sprach sich Abg.z.NR Primarius Dr. Günther Leiner bei der Interdisziplinären Fachtagung zum Thema „Leben. Sterben. Euthanasie?“ heute, Samstag, aus.

„In allen Phasen seines Lebens und Sterbens soll der Patient als Subjekt im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns stehen. Eine direkte und aktive Tötung von Patienten durch Ärzte, Pfle-gepersonal und andere widerspricht einem über Jahrhunderte gültigen Ethos unseres Kulturkreises und der Europäischen Menschenrechtskonvention und wird von mir abgelehnt“, betonte Dr. Leiner.

Er fordert ein Nein zur Euthanasie aber mehr Autonomie der Patienten. Nach der Devise „Begleiten statt töten“ formuliert Leiner die Forderungen nach verstärktem Ausbau der Palliativmedizin in Lehre, Fortbildung und Anwendung und der stationären und mobilen Hospizdienste in Österreich.

Gerade im Bereich der Möglichkeiten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung ist Österreich extrem unterversorgt, wir decken nicht einmal ein Zehntel des Hospizbedarfs ab. Das ist der Boden, auf dem Euthanasieregelungen, wie etwa in den Niederlanden, das immer als Vorbildland der Euthanasiebefürworter dient, entstehen können, warnt Abg. Leiner.

Medizinische Sterbebegleitung schließt auch Beihilfe zur Selbsttötung aus.

Seine politische Prioritätensetzung formuliert Abg. Dr. Leiner in seinem 8-Punkte-Programm pro Leben:

  1. Ein Lehrstuhl für Palliativmedizin muß installiert werden. Die Palliativmedizin soll in vollem Umfang sowohl im Studienplan der medizinischen Fakultäten, als auch in der beruflichen Weiterbildung eine vorrangige Stellung erhalten. Das Fach Palliativmedizin muß verpflichtend in die Medizin-Studienpläne eingebaut werden. Ein Palliativ-Praktikum während des Studiums (oder anschließend im Rahmen des Turnusses) sollte verpflichtend sein.
  2. Nachschulung für Hausärzte: Hausärzte sollen verpflichtend eine Art „Nachschulung“ in Palliativmedizin im „interdisziplinären Team“ erfahren (der Hausarzt ist nicht alleine und nicht nur für den Körper verantwortlich, sondern für ganzheitliche Versorgung im Team mit soz. med. Diensten)Dieses interdisziplinäre Team soll den Patienten in körperlicher, psychischer, sozialer (z.B. Umschuldungsberater) und spiritueller Weise betreuen und die Angehörigen als Helfer und Adressaten mit einbeziehen.
  3. Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen als Unterstützung der Hauptamtlichen ist unerläßlich. Sie sind vorzubereiten (Schulung) und zu begleiten (Supervision).
  4. Qualitätskontrolle/Qualitätsstandards – in Pflegeheimen und internen, bes. geriatrischen Abteilungen von Krankenhäusern sollen einige Pflegekräfte unbedingt eine Ausbildung in Sterbebegleitung vorweisen müssen. Auch im Bereich der Hauskrankenpflege und Heimhilfe soll eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in „Palliativ-Care“ und Sterbebegleitung vorgesehen werden.
  5. Ausbau der stationären und mobilen Hospizdienste in Österreich nach dem Motto „So mobil wie möglich – soviel stationär wie nötig“: Mehr als 56 Prozent aller Todesfälle in Österreich geschehen im Spital. Das Krankenhaus Betriebsabläufe, Zeitmangel, Intensivmedizini-sches Angebot,. etc) ist leider oft für die Betroffenen und Angehörigen nicht der ideale Ort menschliche Zuwendung in dieser schwierigen Phase zu erfahren. Nach internationalen Richtwerten liegt der Bedarf (je nach Ausbau der mobilen Betreuung) zwischen 25 und 100 Hospizbetten pro 1 Million Einwohner. Jedenfalls ergibt sich für Österreich ein Bedarf von 150 bis 750 zusätzlichen Betten. Als erfreulich bezeichnet Dr. Leiner, daß erstmals im Österreichischen Krankenanstaltenplan (ÖKAP) 1999 der Hospizbereich definiert wurde. Darüber hinaus müßte die mobile Sterbebegleitung durch Hospize ausgebaut werden: Diese bietet von der Kommunikation mit Patienten/ Familie bis zur Intensivmedizin im richtigen Augenblick ein breites Angebot an Betreuung.
  6. Kostenreduktion und finanzielle Absicherung, Übernahme der Kosten durch Sozialversicherungsträger im stationären Bereich: Dies könnte sogar Einsparungen gegenüber dem Krankenhausaufenthalt bringen: ein Tag im Hospiz kostet zirka 3.000 öS, ein Tag im Spital zumindest das Doppelte.
  7. Die Förderung mobiler Hospizdienste durch Kommunen und Länder analog der Hauskrankenpflege.
  8. Stärkung der Autonomie der Patienten: Dr. Leiner spricht sich für eine weitgehende Autonomie der Patienten aus. Unter Autonomie versteht man die sittliche Selbstbestimmung eines Menschen als Wesen verantwortlicher Freiheit. Dieser Ausdruck kann aber nicht einfach mit beliebigen oder gar unsittlichen Wünschen oder Ansprüchen an andere gleichgesetzt oder damit verwechselt werden, betont Dr. Leiner.

Aus der Autonomie eines jeden Patienten folgt, daß

  • kein Patient gegen seinen ausdrücklichen Willen behandelt oder weiterbehandelt werden darf;
  • Patientenverfügungen zu berücksichtigen sind; sie geben dem Arzt und dem Behandlungsteam wichtige Hinweise auf die Wertepriorität des Patienten;
  • eine Verlängerung qualvollen Sterbens durch Übertherapie ausgeschlossen wird;
  • Sterbende und Schmerzpatienten ein Recht auf Schmerzstillung haben.

„Wir müssen den Menschen ein Unterstützungssystem anbieten, das ihnen hilft so aktiv wie möglich bis zum Tod zu leben, die Würde zu bewahren, die Qualität des Lebens zu gewährleisten“, erklärt Dr. Leiner abschließend.

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