Licht ins Dunkel

Die Presse: Gastkommentar von Siegfried Dillersberger Der Autor ist Rechtsanwalt in Kufstein, er war früher 3. Nationalratspräsident (FPÖ).

Ultraschall
MedicalPrudens

In „Die Presse“ erschienen:

Sozial- und Frauenminister Herbert Haupt ist dafür zu danken, daß er die nach der politischen Wende in Österreich längst fällige Diskussion über die Position der Menschen mit Behinderung offensiv eröffnet hat. Daß im Rahmen dieser Diskussion auch und gerade darüber zu reden ist, ob das schützenswerte Leben eines geistig oder körperlich behinderten Ungeborenen später beginnt als das eines Nasciturus ohne Behinderung, ist nur natürlich.

Was nützt es schon, wenn in Art. 7 BVG bestimmt wird, daß „niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf und sich dort die Republik dazu bekennt, die Gleichbe-handlung von behinderteund nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Der behinderte Mensch genießt erst ab seiner Geburt, der nichtbehinderte Mensch aber schon nach den ersten drei Monaten nach seiner Zeugung den Schutz des Strafgesetzes. Die Positionen, aus denen die Diskussion geführt wird, sind so verschieden wie die Probleme von Kindern mit Behinderung und ihrer Eltern.

Bemerkenswert ist allerdings, daß gerade von der Grünen Madeleine Petrovic die Forderung kommt, die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung aller Ungeborenen dadurch zu erreichen, daß die straffreie Abtreibung generell bis zur Geburt (!) ausgedehnt wird. Außer Streit sollte doch gestellt werden können, daß das menschliche Leben mit der Zeugung beginnt, diskutiert werden sollte über Indikationen, die eine straffreie Abtreibung aus schwerwiegenden Gründen innerhalb kürzester Fristen ermöglichen. Undiskutabel sollte allerdings in unserer Gesellschaft der Vorschlag sein, lebensfähige Kinder bis zu ihrer Geburt töten zu dürfen.

Die Rechtsprechung hat, was die Menschen mit Behinderung anlangt, einen gefährlichen Schritt getan, auf den der Gesetzgeber reagieren sollte. Aufgrund der Rechtslage erachteten sich die Höchstrichter dazu verpflichtet, ein behindertes Kind als Schaden im Rechtssinne anzuerkennen. Ein Arzt hatte beim Ultraschall-Screening seine Behinderung übersehen, das Spital wurde zum Schadenersatz verurteilt. Der OGH betrachtet die Geburt eines behinderten Kindes also als Schaden. Unwillkürlich erhebt sich die Frage, wieweit der Weg von solcher Argumentation bis zum „lebensunwerten Leben“ und zum „Wohltod“ aus unseliger Zeit eigentlich noch ist.

Eine Gesellschaft, die jahrelang über die Frage der rechtlichen Behandlung der Tiere diskutiert, sollte nicht mehr aufhören nachzudenken und zu handeln, bis klar ist, daß die Entstehung menschlichen Lebens, und sei es noch so schwierig zu gestalten, ebensowenig „Schaden“ sein, wie einer Schädiger sein kann, der die Entstehung von Leben nicht verhindert. Wer Menschen mit Behinderung kennt, ihre Freude am Leben, ihre Herzlichkeit und ihre Offenheit, wer die Sorgen, aber auch das Lebensgefühl der Eltern dieser Menschen erlebt hat, weiß, was ein Richterspruch, der das Leben mit Behinderung als Schaden bezeichnet, bedeutet.

Wer das Engagement von Eltern behinderter Menschen und in den Organisationen der Behindertenarbeit je miterlebt hat, der weiß, daß auch und gerade behinderte Kinder für Eltern nicht sosehr Last, sondern vielmehr Bereicherung ihres Lebens sind. Viel Geld wird in den nächsten Tagen für Licht ins Dunkel gespendet werden, unsere Herzen werden angesprochen, wir fühlen uns berührt.

„Ist da jemand?“ wird gefragt werden. Ja wo sind sie denn alle, die gemeinsam mit Herbert Haupt und all den anderen für die Menschen mit Behinderung einzutreten bereit sind; nicht nur mit einer milden Gabe, sondern vor allem durch Taten und Änderung der Gesetze, sodaß behinderten Menschen vom Anfang ihres Lebens an eine faire Chance gegeben wird.

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