VertretungsNetz – Patientenanwaltschaft alarmiert: Die Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus.
Sechs Kassenordinationen für Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es in Wien. In einer 2-Millionen-Stadt bräuchte es mindestens viermal so viele, schätzen ExpertInnen. Als Konsequenz des Versorgungsmangels und der monatelangen Wartezeiten für akut psychisch erkrankte Jugendliche steigen die stationären Unterbringungen im Krankenhaus an. Weil dort die Behandlungsplätze fehlen, landen viele Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie.
Die PatientenanwältInnen bei VertretungsNetz stehen allen Menschen zur Seite, die aufgrund einer akuten Krise auf einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen werden müssen.
Rita Gänsbacher, Bereichsleiterin Patientenanwaltschaft für Wien und Niederösterreich-Ost, warnt, dass in Wien Jugendliche immer öfter zu schnell entlassen werden, um die knappen Betten auf der Jugendpsychiatrie wieder neu belegen zu können.
Wir sehen diese Jugendlichen im schlimmsten Fall am gleichen Tag erneut nach einem Suizidversuch wieder. Sie verharren länger in der gefährlichen Akutsituation, gleichzeitig schwinden die Chancen auf Heilung.
Stationäre Kapazitäten reichen nicht
Aufgrund des Platzmangels in der Jugendpsychiatrie werden Minderjährige immer häufiger auf der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht. Allein im letzten Monat hat die Patientenanwaltschaft acht betroffene Jugendliche vertreten. Alle wurden nach wenigen Tagen wieder entlassen – ohne nachhaltige jugendpsychiatrische Behandlung.
„Minderjährige finden auf der Erwachsenenpsychiatrie weder eine altersadäquate Betreuung noch ein pädagogisches Angebot“, erklärt Gänsbacher. „Kinder und Jugendliche, die eine Behandlung auf einer psychiatrischen Abteilung brauchen, befinden sich ohnehin bereits in einem psychischen Ausnahmezustand. Therapien und Freizeit unter Gleichaltrigen zu verbringen, ist der einzig vertretbare Weg zurück in die Normalität.“
Der enge Kontakt mit psychisch erkrankten, zwangsweise untergebrachten Erwachsenen hingegen kann für die jungen PatientInnen irritierend bis massiv belastend sein.
Laut Rechtsprechung der letzten Jahre haben Jugendliche sogar ein Recht darauf, an einer Spezialstation für Kinder und Jugendliche behandelt zu werden. Der Anspruch lässt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, der Patientencharta und anderen gesetzlichen Bestimmungen ableiten.
VertretungsNetz hat mehrere Entscheidungen der Höchstgerichte angeregt, die bekräftigen, dass eine ausreichende Anzahl an Plätzen auf kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen zur Verfügung zu stellen ist. Denn die Behandlung an einer Fachabteilung für Jugendpsychiatrie ist auch ein Recht der Jugendlichen nach § 34a des Unterbringungsgesetzes.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Wien zusätzliche Betten für Kinder und Jugendliche, etwa in den Kliniken Hietzing/Rosenhügel und Floridsdorf geschaffen. Trotzdem reichen die Kapazitäten bei weitem nicht aus. Viele Aufenthalte auf der Psychiatrie ließen sich vermeiden, ist die Patientenanwältin überzeugt.
„Viele junge PatientInnen erzählen uns, dass sie sich vor der Unterbringung monatelang erfolglos um eine psychiatrische Behandlung bei einem Arzt bzw. einer Ärztin bemüht haben – bis es dann zum psychischen Zusammenbruch kam. Es ist völlig unverständlich, warum die österreichische Gesundheitskasse nicht endlich zusätzliche Kassenordinationen für Kinder- und Jugendpsychiatrie genehmigt. Die meisten Familien können sich die hohen wahlärztlichen Honorare von 150-200 Euro pro Stunde nicht leisten. Auch Psychotherapieplätze gibt es viel zu wenige. Durch die COVID-Pandemie, die zahlreiche Jugendliche aus der Bahn geworfen hat, ist die Situation noch einmal prekärer geworden“, appelliert Gänsbacher an die Verantwortlichen, in diesem sensiblen Bereich nicht länger auf der Bremse zu stehen.