Mautpickerl: So ägert man behinderte Menschen

Eine Meisterleistung an weltfremder und schikanöser Bürokratie hat sich das Wirtschaftsministerium beim Maut-Pickerls geleistet.

Rollstuhlfahrer tankt sein Fahrzeug
BilderBox.com

Entgegen den Forderungen der Betroffenen hat sich das Ministerium die wohl umständlichste Variante einfallen lassen, die zudem noch den großen Nachteil hat, daß sie Gruppen von behinderten Menschen ausschließt. So etwa wird die Gruppe von schwerbehinderten Menschen, die ein Auto besitzen, es aber nicht selbst lenken können, oder Eltern behinderter Kinder die Kosten des Pickerls nicht rückerstattet bekommen – ein krasser Fall von Ungleichbehandlung.

Anstatt alle jene von der Mautgebühr zu befreien, die entweder einen Ausweis nach

§ 29b StVO besitzen oder die im Behindertenpaß eine Eintragung haben, daß für sie die Benützung Öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist, hat sich der Wirtschaftsminister für jene Variante entschieden, die für uns am umständlichsten ist:

  • Zuerst muß die Vignette gekauft werden,
  • dann muß ein formloser Antrag an die Österreichische Mauterrichtungsgesellschaft, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg gestellt werden (Tel.: 0662 / 63 27 54),
  • diesem Schreiben beigelegt werden muß laut einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 18.11.1996, die Original-Vignetten-Quittung, eine Kopie des gesamten Ausweises gemäß § 29b StVO eine Kopie des gesamten Führerscheins, aus dem der behindertengerechte Umbau hervorgeht.
  • In diesem Antrag soll auch die Bankverbindung angegeben werden.

LETZTE MELDUNG:

Kurz vor Redaktionsschluß haben wir in Erfahrungen gebracht, daß auf massiven Druck der Betroffenen das Ministerium einlenken mußte.

Der Kreis der Betroffenen wird im Sinne unserer Forderungen erweitert werden. (TIP: Bitte unbedingt die Rechnung aufheben. Nährere Infos in unserer nächsten Nummer.)

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